Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 205

den müssen. Dies dient der Transparenz: der Transparenz für den Richter im Hinblick darauf, was der Masseverwalter tatsächlich tut, aber auch der Transparenz für die Gläubiger, die bisher – vor allem bei Klein- und Mittelbetrieben war das der Fall – oft nicht wußten, warum letztendlich nichts zur Verteilung gelangt ist, während der Masseverwalter aber doch ein beachtliches Honorar bekommen hat.

Insgesamt, so meine ich, ist die Vorlage gut geeignet, die bisherige unbefriedigende Situation, was die Entlohnung der Masseverwalter betrifft, zu beseitigen und eine höhere Effizienz der Insolvenzverfahren zu erreichen. – Ich danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

20.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

20.57

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Kollege Trinkl hat ja die ganze Geschichte um die nunmehrige Gesetzwerdung im Bereich der Masseverwalter schon geschildert. Diese Maßnahme wird ja auch von den Freiheitlichen grundsätzlich begrüßt und unterstützt. Da gehören klare Regelungen her. Auch mein Vorredner Dr. Krüger hat das bereits gesagt.

Unter dem Deckmantel des Gläubigerschutzes passiert allerdings wiederum das, was in Österreich immer wieder passiert. Man ertappt dann hin und wieder auch die ÖVP, und auch der Minister hat das ja indirekt in seinen Ausführungen gesagt. Ich möchte insbesondere auf die Einrichtung des dritten Gläubigerschutzverbandes, der natürlich auf Intervention der sozialistischen Seite dieser Regierung eingerichtet worden ist, verweisen. Man ist wieder einmal dabei, quasi Behörden zu installieren, die Interessen wahrnehmen. Daß das natürlich auch wieder zu Lasten der rechtsberatenden Berufe in der Vertretung von Mandanten vor Gerichten geht, kümmert ja die Sozialisten in diesem Haus überhaupt nicht mehr. – Aber sei es, wie es sei.

Nun muß man sich natürlich auch die Finanzierung dieses dritten Gläubigerschutzverbandes überlegen. Daß aber die ÖVP der hier gewählten Vorgangsweise auch noch zustimmt, befremdet doch einigermaßen, denn es ist folgendes passiert: Es sind ja Arbeitnehmerforderungen im Insolvenzverfahren an sich privilegierte Forderungen, deren Inhaber ja nie den Totalverlust hinnehmen müssen oder auch nur eine geringe Quote ihrer Forderung erhalten würden, sondern die zumindest bis zur Höchstbemessungsgrundlage zu 100 Prozent abgedeckt werden. Daß auch die Beratung und die Forderungsanmeldung durch diesen dritten Gläubigerschutzverband wahrgenommen wird, mag ja alles noch seine Richtigkeit haben, und dagegen ist vielleicht nichts einzuwenden, zumindest wenn man es aus der Sicht der sozialistischen Regierungspartei sieht, weil von dieser Seite vehementer Druck ausgeübt wurde. Daß dieser Gläubigerschutzverband auch nicht gemäß eventueller Ausschreibungen oder konform mit irgendwelchen sonstigen Vorgaben zustande gekommen ist und daß, allein was sein Zustandekommen betrifft, sehr vieles im argen liegt, sei einmal dahingestellt.

Daß aber dann die Entlohnung dieser rechtsfreundlichen Vertretung vor Gericht pauschaliert mit 890 S in Summe – 750 S plus Umsatzsteuer, pauschal abgeführt – erfolgt, was bei den geschätzten 28 000 Fällen pro Jahr also einen Pott von rund 25 Millionen Schilling jährlich ergibt, und aus dem Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds stammen soll, ist unverständlich! Denn das bedeutet, abgesehen davon, daß privilegierte Forderungen ohnehin vorherrschen, daß dann auch noch die Arbeitgeber, sprich, die Unternehmen, die rechtsfreundliche Vertretung bezahlen.

Herr Minister, so leicht kommen Sie aus der Verantwortung nicht heraus, wenn Sie heute von der Regierungsbank aus behaupten, budgetär wirke sich diese Entlohnung nicht aus (Bundesminister Dr. Michalek: Hinsichtlich der Masse!), hinsichtlich der Masse, und sie koste im wesentlichen auch kein Budget. Damit sind Sie in Wirklichkeit auf der Flucht vor der Verantwortung ertappt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist schon richtig, daß es nicht der Masse angelastet wird, wohl aber im wesentlichen der Allgemeinheit der Arbeitgeber, der Unternehmer, die diesen Fonds speisen. Selbstverständlich trifft


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