Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 207

Interessen der Gläubiger erwachsen. Herr Bundesminister! Hoffentlich ist der von Ihrem Ministerium unterbreitete Vorschlag betreffend die Berechnung der Belohnung für die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände auch gerecht und nicht – wie uns bei zahlreichen Interventionen berichtet wurde – sachlich ungerechtfertigt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine weitere Neuerung aufgrund dieser Regierungsvorlage ist der Ausbau der Berichtspflicht des Masseverwalters. Bisher ist sehr häufig dadurch Schaden entstanden, daß ohne nachvollziehbare wirtschaftliche Analyse Entscheidungen über Schließung oder Fortführung des insolventen Unternehmens getroffen werden mußten. Die Neuregelung verpflichtet den Masseverwalter nunmehr, seine Empfehlungen für die zutreffende wirtschaftliche Strategie unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Markt-, Unternehmens- und Finanzlage nachvollziehbar zu begründen. Dadurch werden die Möglichkeiten, betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidungen zu treffen, deutlich erhöht.

Hohes Haus! Abschließend möchte ich anmerken, daß wir Sozialdemokraten dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben, vor allem – wie ich schon eingangs erörtert habe – dazu, daß ein österreichweites und transparentes Entlohnungssystem für die bevorrechteten Gläubigerschutzverbände und Insolvenzverwalter geschaffen wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haigermoser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Haigermoser – auf dem Weg zum Rednerpult –: 3 Minuten, das ist schwer!)

21.06

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Zuvor erlaube ich mir, das Verlangen nach getrennter Abstimmung zu formulieren, betreffend Artikel I Z 6 Konkursordnung, Artikel II Z 6 Ausgleichsordnung und Artikel III Z 6 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ganz kurz: Bei Jubelmeldungen von Frau Fekter bin ich im Zweifel immer sehr vorsichtig, weil Kollegin Fekter meist die Wirtschaft auf dem Altar der sozialistischen Koalition verkauft – außer, es geht um Eigeninteressen. Da ist sie sehr schnell bei der Hand, wenn sie diese einbringt. (Abg. Dr. Fekter: Beim Insolvenzrecht habe ich noch nie Anlaß gehabt! – Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das Gefährlichste an sozialistischen Gesetzen ist meistens das Kleingedruckte. Das ist wie bei einem Versicherungsvertrag. Da muß man höllisch aufpassen, daß nicht irgendwann die Wirtschaft oder andere zahlen müssen. So ist es auch bei Kostenentlastungen, die Sie heute eingemahnt haben, beziehungsweise bei Gesetzen, durch die Sie Kosten entstehen ließen und die Sie auch zuerst bejubelten, zu denen Sie aber heute wieder Einsparungen verlangen, frei nach dem Motto von Nestroy: Wer is’ stärker: i’ oder i’? – Also, die erste pragmatisierte Regierungsoppositionsrednerin haben Sie heute untauglich gespielt, Frau Kollegin Fekter! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Fekter: Im Unterschied zu Ihnen: Ich bin lernfähig! Das stört Sie sehr!)

Wir wollen es Ihnen leichtmachen, eine Entlastung – auch wenn es um sogenannte kleine Beträge geht – für die kleinen und mittelständischen Betriebe durchzuführen. Es geht um die Kosten für Firmen, die derzeit eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie die Bilanz hinterlegen. Daraufhin kommt flott eine Vorschreibung ins Haus, lautend auf 2 000 S bei einer kleinen GmbH, obwohl das Interesse, daß die Bilanz vorgelegt und einsichtig gemacht wird, eigentlich auf seiten der Öffentlichkeit liegt, meine Damen und Herren!

Wie gesagt: Unternehmen müssen derzeit unterschiedslos für alle Firmenbucheingaben sowie für die zugehörigen Veröffentlichungen die entsprechenden Gerichtsgebühren und Veröffentlichungskosten tragen, unabhängig davon – wie schon erwähnt –, ob die Eintragung im eigenen Interesse liegt oder ob die Unternehmen, wie etwa im Fall der Veröffentlichung der Bilanz, im


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