Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 212

Stummvoll, da mußt du dir etwas einfallen lassen! So jämmerlich zu agieren und so jämmerlich in die Knie zu gehen, wie du es in den letzten Wochen vorgeführt hast, ist mir wahrlich zuwenig! Darüber hinaus werden wir diesen Prozeß wohl optimieren müssen.

Meine Damen und Herren! Die dritte WAG-Novelle läßt auf sich warten. Sie wird notwendig sein, denn wir sind noch nicht dort, wo wir eigentlich sein sollten. Daher rufe ich alle Betroffenen auf, endlich ein faires und gerechtes Wertpapieraufsichtsgesetz zu schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung und auf die Redezeit aufmerksam. – Bitte.

21.26

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Firlinger hat hier vom Rednerpult aus behauptet, ich hätte in meiner Funktion als Generalsekretär der Wirtschaftskammer in den Verhandlungen über dieses Gesetz dem Druck der Sektion Geld- und Kreditwesen nachgegeben (Abg. Mag. Firlinger: Kann ich beweisen!) und es hätte damit der Interessenausgleich in der Wirtschaftskammer nicht funktioniert. (Abg. Mag. Firlinger: Das kann ich beweisen!)

Wahr ist vielmehr, daß in bezug auf die in der Sektion Gewerbe vertretenen gewerblichen Vermögensberater die Sektion Gewerbe kein einziges Mal mit der Bitte und dem Anliegen an mich herangetreten ist, daß ein Interessenausgleich zwischen den beiden Sektionen stattfinden soll. (Abg. Mag. Firlinger: Das stimmt nicht!)

Herr Kollege Firlinger! Ich lade Sie ein: Wenn Sie dafür Beweise haben, legen Sie sie auf den Tisch! (Beifall des Abg. Nowotny. – Abg. Mag. Firlinger: Ich lege sie auf den Tisch!)

21.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

21.27

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Bankwesengesetz ist im wesentlichen eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, die dem System der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung entspricht. Dadurch wird dieses System umgeformt. Anlagen in Höhe von bis zu 20 000 Euro finden damit im Insolvenzfall eine Absicherung.

Einige Aspekte des Konsumentenschutzes sind dadurch mit berücksichtigt. Es ist auch von der Regierungsvorlage her möglich gewesen, noch einiges in das Gesetz einzubringen, insbesondere in bezug auf den Zeitraum, bis zu dem eine Sicherheitseinrichtung beansprucht werden muß und bis zu dem eine Meldepflicht besteht. Dieser Zeitraum ist von 5 Monaten auf 1 Jahr verlängert worden.

Es ist auch eine verbesserte Informationspflicht für die Konsumenten betreffend Sicherungseinrichtungen vorgesehen. Diese Informationen über Sicherungseinrichtungen müssen im Kassaraum ausgehängt werden. Es ist auch notwendig, schriftliche Angaben bezüglich der Institution, die diese Sicherungseinrichtung übernimmt, der Haftung und des Umfanges der Deckung zu machen.

Weiters besteht noch unser Wunsch – aber das kann in der nächsten Novelle verwirklicht werden –, daß diese Elemente auch Vertragsinhalt werden und nicht nur aushängepflichtig sind. Ich denke, daß dadurch eine weitere wesentliche Verbesserung geschaffen werden könnte.

Beim Wertpapieraufsichtsgesetz geht es im wesentlichen ebenfalls um eine Anpassung an EU-Normen in bezug auf Sicherung. Es kommt zu bedeutenden Verbesserungen, die die kleinen Vermögensberater betreffen. Für die kleinen Vermögensberater ist der Verzicht auf die testierte


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