Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 214

zession ausdrücklich zu beantragen. Im Bescheid, mit dem die Konzession erteilt wird, ist über die Zulässigkeit der Dienstleistungserbringung gemäß Abs. 2a gesondert abzusprechen."

2. Nach der Z 9 wird folgende Z 10 eingefügt. Die bisherigen Z 10 bis 17 erhalten die Bezeichnung Z 11 bis 18.

10. Dem § 24 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

"Die vorstehenden Aufsichtsbefugnisse der BWA erstrecken sich auf die selbständigen Vertreter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Dienstleistungen auf die in § 19 Abs. 2a genannte Weise erbringen."

3. In Z 18 (bisherige Z 17) wird im § 34 Abs. 7 der § 19 Abs. 2 ersetzt durch § 19 Abs. 2 bis 2b. § 24 Abs. 2 wird eingefügt.

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Das ist der Abänderungsantrag, und ich ersuche um Zustimmung dazu.

Ein letztes Wort noch zum Wertpapieraufsichtsgesetz: Ich habe einem Presseartikel entnommen, Herr Abgeordneter Firlinger, daß Sie für diesen Bereich eine eigene Kammer gründen wollen. Offensichtlich erkennen auch Sie schön langsam, daß die Interessenvertretung in Form von Kammern auch europaweit ein sehr effizientes und gutes Instrument ist. Es wenden sich auch viele Kolleginnen und Kollegen Ihrer Branche an uns. Es freut mich wirklich, daß auch Sie die Kammer als effizientes Instrument der Interessenvertretung anerkennen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Mag. Firlinger.)

21.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann gemeinsam mit Herrn Abgeordneten Dr. Stummvoll eingebracht hat, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Helmut Peter. – Bitte.

21.35

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nach der beeindruckenden Lesung des Herrn Kollegen Kaufmann – er ist nicht gestolpert, ich habe mitgelesen; mein Kompliment dazu! – möchte ich eine kurze Stellungnahme der Liberalen bringen.

Wir haben uns im Klub dazu verstanden, daß wir rückwirkenden Gesetzen nicht mehr zustimmen. – Im Bericht des Finanzausschusses steht wörtlich:

"In zeitlicher Hinsicht ist festzuhalten, daß als Termin für die Umsetzung der Richtlinie 97/9/EG der 26. September 1998 vorgeschrieben ist, was zwar ein ehestmögliches Inkrafttreten erfordert, die Anwendbarkeit auf Sachverhalte, die ab dem 26. September 1998 verwirklicht sind, jedoch im Gesetz sichergestellt ist."

Hier halten Sie im Ausschußbericht fest, daß wieder einmal ein Gesetz, das auch Verfassungsbestimmungen enthält, rückwirkend mit Ihren Stimmen beschlossen wird. Die nicht anwesende Österreichische Volkspartei wird dazu Stellung nehmen müssen – vor allem Frau Kollegin Frieser, Herr Kollege Stummvoll oder der Wirtschaftsbund, die immer wieder die Forderung erheben: Stopp der Gesetzesflut!; ich bekomme als Unternehmer immer wieder Broschüren zugeschickt, in welchen unter anderem steht: Stopp der Gesetzesflut! –, Herr Auer wird dann sicherlich dazu Stellung nehmen. Er ist ja für nachher zu Wort gemeldet. In diesen Unterlagen steht: keine rückwirkenden Beschlußfassungen! – Ich stelle also den Herrn Auer und damit die Abgeordneten der ÖVP, die das immer fordern, auf die Probe und frage, ob sie dieser Vorlage zustimmen. Denn hier wird rückwirkend ein Gesetz beschlossen, und dem werden die Liberalen nicht zustimmen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.37


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