Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 227

22.25

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Herr Professor, wir beide hätten nach den Vorfällen in Australien vielleicht noch in bezug auf den Zyklon einen Abänderungsantrag auf eine sogenannte Zyklonzulage stellen sollen. Wir hätten damit heute sicherlich endgültig die Lacher auf unserer Seite gehabt.

Lassen Sie mich nun aber auf das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz eingehen. (Abg. Jung: Wie wäre es mir einer Krisenzulage für den SPÖ-Klub? Die sind alle bei einer Beratung!) – Richtig, das wäre auch noch eine Möglichkeit, aber davon würde ich nicht profitieren.

Meine Damen und Herren! Das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das heute auf der Tagesordnung steht, geht zweifellos im wesentlichen auf etliche Richtlinien der Europäischen Union zurück, die es zum Schutz der Beschäftigten umzusetzen gilt. Dadurch werden die in Österreich vorhandenen Schutzbestimmungen erweitert und durchaus auch deutlich verbessert.

Österreich ist im Bereich des Arbeitsschutzes insgesamt mehr als vorbildlich. Allerdings gilt es auch, Herr Kollege Böhacker, auf neue Erkenntnisse, welche die Lage der Arbeitnehmer in Österreich verbessern, rasch zu reagieren und sie entweder legistisch oder im Verordnungswege zu verarbeiten.

Nun ist es richtig, daß mit diesem Gesetz – und es lagen viele Wünsche vor – nicht alles verwirklicht worden ist. Jedoch ist diese Gesetzesvorlage ein durchaus akzeptables Werk zum Schutz der Dienstnehmer in Österreich. Allerdings müssen diesem Werk – und das ist ja auch geplant, meine Damen und Herren – ehestens die entsprechenden Durchführungsverordnungen folgen, und zwar in den Bereichen Arbeitsstätten, Arbeitsmittel, Gesundheitsüberwachung und dergleichen. Wesentlich bei diesem Gesetzeswerk ist die Prävention, die gewährleisten soll, daß es gar nicht erst zu arbeitsbedingten Erkrankungen kommt.

Ich möchte nun nicht weiter darauf eingehen, welche konkreten Bestimmungen das neue Bundes-Bedienstetenschutzgesetz beinhaltet oder nicht beinhaltet. Das haben meine Vorredner durchaus zur Genüge getan.

Lassen Sie mich nunmehr einen kleinen Blick in mein Heimatland, nach Vorarlberg werfen, wo vor nicht allzu langer Zeit ebenfalls ein Landes- und Gemeinde-Bedienstetenschutzgesetz verabschiedet wurde, das ebenfalls auf diese heute zur Beschlußfassung anstehenden EU-Richtlinien zurückgreift.

Herr Kollege Böhacker! Es wäre ja an und für sich nicht besonders erwähnenswert, daß in Vorarlberg ebenfalls ein Landes- und Gemeinde-Bedienstetenschutzgesetz beschlossen worden ist. Das wäre ja an sich etwas ganz Normales. Was mich aber irritiert hat, war der Umstand, daß Ihr Kollege, Herr Dipl.-Ing. Beck, im Ausschuß erläutert hat, daß es dieses Gesetzes eigentlich überhaupt nicht bedürfe (Abg. Böhacker: Keine Landessachen auf Bundesebene behandeln!), es werde uns seitens der EU aufoktroyiert. Das widerspreche dem Grundsatz der Deregulierung.

Herr Kollege Böhacker! Ich bin offengestanden ein bißchen irritiert, da ich doch gehört habe, wie Sie sich heute hier heraußen sozusagen als Retter der Entrechteten aufgespielt haben, während Ihr Kollege Beck, der als Mitglied der Regierungsparteien in Vorarlberg agiert, überhaupt keinen Dienstnehmerschutz für notwendig erachtet. (Abg. Böhacker: Das ist eine Unterstellung, die durch nichts bewiesen ist!) Aber das wird er ja wohl ... (Abg. Böhacker: Wann hat er das gesagt? Wo hat er das gesagt?)

Das kann ich Ihnen gern sagen: In der Rechtsausschußsitzung vom 20.1.1999. Ich weiß ja, Herr Kollege Böhacker (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Zitieren Sie!), daß Ihnen das nicht recht ist. Das ist eben das klassische Doppelspiel Ihrer Partei: Hier, wo Sie in der Opposition sind, da kann es gar nicht weit genug gehen. Wo Sie aber an der Macht sind, da wollen Sie vom Arbeitnehmerschutz im Prinzip nichts wissen, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei der SPÖ.)


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