Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 27

gibt? Sind Sie da auf der Seite Schlögls, beziehungsweise werden Sie versuchen, sich in dieser Richtung noch weitere Kombattanten – andere als den Verkehrsminister – zu suchen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Ich habe nach vielen Bürgerversammlungen, nach vielen Bürgermeisterversammlungen im Norden Niederösterreichs, auch im Mühlviertel, von der Basis die Zustimmung für derartige Projekte signalisiert erhalten. Ich glaube, daß es diesbezüglich – mit Ausnahme weniger Gemeinden und Gruppen – einen breiten Konsens gibt. – Das ist der eine Punkt. (Abg. Dr. Petrovic: Wieso gibt es keine Bahn?)

Ich bin froh darüber, wenn Kollegen in ihren politischen Funktionen in den Ländern diese Projekte unterstützen. Ich meine, daß allein der Anschluß des Nordteils an die rundherum wachsenden Regionen sowie eine bessere Qualität für Pendler nach Wien per se ein Argument sind, da die Südausbauschiene aufgrund des jetzigen Verkehrs bereits ein Problem darstellt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Wir kommen nun zur 6. Frage, die Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann formuliert. – Bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

250/M

Warum hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten anstelle gesetzlich ausreichender Normen zur Qualitätssicherung diese Aufgabe per Bescheid privaten Vereinen wie der GWT, GRIS oder der ÖVGW übertragen, wodurch Unternehmen zur Wahrung ihrer Chancen auf Erteilung eines öffentlichen Auftrages gezwungen sind, unter erheblichen finanziellen Belastungen und unter Preisgabe von firmeninternen Daten Mitglied des jeweiligen Vereines zu werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um die Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Hohes Haus! Aufgrund der geltenden Rechtslage, basierend auf der Gütezeichenverordnung aus dem Jahre 1942, hat das Wirtschaftsministerium Gütegemeinschaften die Führung eines beim Patentamt als Verbandsmarke registrierten Güte- und Beschaffenheitszeichens zu genehmigen, wenn die Gütegemeinschaft für bestimmte Produkte und Leistungen mittels Güterichtlinien eine höhere Produktqualität, als sie zum Beispiel in Normen vorgesehen ist, definiert. Eine Gütegemeinschaft verkörpert das gegenüber dem branchenüblichen Durchschnitt höhere Qualitätsbewußtsein der in ihr zusammengeschlossenen Hersteller, die dieses höhere Qualitätsniveau auch entsprechend kennzeichnen wollen.

Die Mitgliedschaft zu solchen Gütegemeinschaften ist vollkommen freiwillig. Sie stehen auch nicht zwangsläufig in irgendeinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Wirtschaftskammer Österreich.

Keinesfalls kann bei öffentlichen Ausschreibungen der Nachweis bestimmter Produkteigenschaften ausschließlich durch ein Gütezeichen verlangt werden – es sei denn, daß die betreffende Güterichtlinie im Rahmen der EU-Richtlinie 83/189, Notifikationsrichtlinie, bei der EU notifiziert ist. Die Verwendung nicht notifizierter Vorschriften als Voraussetzung für die Erteilung von Zuschlägen ist eindeutig rechtswidrig und würde eine Aufhebung zur Folge haben.

Die Gütegemeinschaft Wassertechnik, GWT, wurde bereits im Jahre 1976 vom damaligen Bundesministerium für Bauten und Technik zugelassen. Die Zulassung wurde mehrmals verlängert und gilt derzeit bis 30. September 2000. Im gesamten Zulassungszeitraum sind dem Ministerium keinerlei Beschwerden über die Arbeit der GWT oder der anderen, in der Anfrage beispielhaft erwähnten Gütegemeinschaften bekanntgeworden.


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