Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 70

niemand das Risiko hat, mit Mitgliedern oder Beschäftigern in Konflikt zu kommen, erreichen. Das steht auch zur Begutachtung, das brauchen wir wirklich dringend.

Ich sage nochmals: Bitte, meine Position zu § 5 zu verstehen – da bin ich Herrn Kier für seine Worte dankbar –: Es ist so – auch nach dem Verständnis seit dem Römischen Recht –, daß die Behörde nicht gleichzeitig Ankläger sein kann. Würde das Antragsrecht so verstanden werden, dann würde das Wirtschaftsministerium auch amtswegige Verfahren einleiten, und gerade das ist durch den § 5 ausgeschlossen. – Ich sage das noch einmal und werde Sie damit nie wieder langweilen.

Noch ein letzter Punkt: Es ist keine ausweglose Situation. Je deutlicher das Bekenntnis dazu ausfällt, daß man mit den bestehenden Strukturen bei gleichbleibendem Verhalten nicht leben kann, sondern eine Maßnahme dagegen setzen wird, desto besser ist es. Die Spieler im Markt, ich meine, die "Agentes" im Markt, wie das so schön heißt, wären gut beraten, wenn sie dieses deutliche Signal der Politik verstünden und sich damit das Eingreifen der Politik ersparten. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Abgeordneter Dkfm. Mühlbachler. 6 Minuten Redezeit sind gewünscht. – Bitte.

12.42

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, hätte man der Diskussion am 24. Februar etwas mehr Bedeutung beigemessen, und zwar auch von seiten der Oppositionsparteien, dann würde die heutige Diskussion in eine ganz andere Richtung laufen. Denn die Vorredner, die sich heute hier zu Wort gemeldet und immer wieder Vorwürfe gegen den Bundesminister vorgebracht haben, haben schlicht und ergreifend die Erklärung vom 24. Februar nicht gehört. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Bundesminister Farnleitner hat am 24. Februar ganz deutlich die einzelnen Schritte, die notwendig sind, um mit den vorhandenen Rechtsmitteln überhaupt zu einer Preiskorrektur zu kommen, aufgezeigt. Er hat auch die zeitliche Dimension aufgezeigt. Jedem, der hier herinnen saß, mußte bewußt sein, daß es ein längerer Prozeß sein wird, um überhaupt eingreifen zu können.

Das, was damals in der Diskussion auch schon zum Ausdruck gekommen ist, war: Wir wollen mit dieser Diskussion der Mineralölwirtschaft ein deutliches Signal geben. (Abg. Blünegger: Das Signal war die Preiserhöhung!) Wir haben damals schon zum Ausdruck gebracht, daß es eigentlich vernünftig wäre, würde sich das Marktverhalten der Mineralölwirtschaft verändern, und wir haben damals auch gesagt, daß eine Notmaßnahme wohl nur dann zu setzen wäre, wenn eine entsprechende Reaktion von der Mineralölwirtschaft nicht kommt.

Es ist nicht nur eine Reaktion im positiven Sinne ausgeblieben, sondern es hat sich postwendend eine negative Reaktion eingestellt. Und das können wir uns doch nicht gefallen lassen, wenn wir als Parlament gegenüber der Öffentlichkeit noch eine Verantwortung tragen. (Beifall bei der ÖVP.)

Da wird heute ganz scheinheilig von Anlaßgesetzgebung gesprochen, und gerade diejenigen nehmen dieses Wort in den Mund, die sofort für Anlaßgesetzgebung sind und sich auch dafür verwenden, wenn es nur in ihre Ideologie und in ihren Kram hineinpaßt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich sage Ihnen folgendes: Auch Dr. Kier handelt so. Er ist nicht mehr da. Er bemängelt es zwar immer, wenn ein Redner nach seiner Rede hinausgeht, findet es selbst aber nicht der Mühe wert, nach seiner Rede, die sehr viele Mängel aufgewiesen hat, herinnen zu bleiben. (Abg. Smolle: Na, na, na, Herr Kollege!) Bitte, lesen Sie sich doch einmal Ihren Entschließungsantrag durch! Das ist geradezu ein Fallbeispiel für Anlaßgesetzgebung. Wenn man den Entschließungsantrag heute annähme, dann wäre das Bundeskartellamt im großen und ganzen eine beschlossene Sache, ohne daß darüber groß und breit diskutiert worden wäre. So etwas darf es


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