Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 123

schaffen also eine Befreiung, die es ohnehin schon gibt. Das ist wirklich unerhört! Außerdem sind bei einer Lohnsumme von bis zu 20 000 S 15 000 S frei. Wollen Sie wirklich die Jungunternehmer hinters Licht führen?

Hier von Peanuts zu reden, ist absolut richtig. Sie hätten einen wesentlich besseren Weg gehen können, Herr Staatssekretär, hätten Sie die Mindestkörperschaftsteuer für Jungunternehmer abgeschafft. Denn wenn ein Jungunternehmer, der schon einen Betrieb gegründet hat, etwa eine Lohnsumme von 500 000 S hat, dann erspart er sich jetzt 35 000 S an Lohnnebenkosten, das macht, weil er das von der Steuer absetzen kann, 15 000 S mehr an Einkommensteuer, also verbleibt eine Nettoentlastung von 20 000 S. Von diesen 20 000 S muß er nun aber 15 000 S Mindestkörperschaftsteuer bezahlen. – Im Prinzip ist das also ein Nullsummenspiel. Herr Staatssekretär! So geht es wirklich nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Als positiv ist sicherlich der Freibetrag von 5 Millionen Schilling bei Betriebsübergaben zu bewerten. Aber das ist nur die eine Seite der Medaille, warten wir die Wahl ab. Nach der Wahl wird die zweite Seite der Medaille erkennbar werden, nämlich die Erhöhung der Einheitswerte. Und dann schaue ich mir an, wie die Erbschafts- und Schenkungssteuer von Hotelbetrieben statt vom Einheitswert vom Verkehrswert berechnet werden. Liegt der Einheitswert hochgerechnet bei 20 Millionen Schilling, dann bleiben immer noch 15 Millionen Schilling übrig, die zu versteuern sind.

Oder: Halbsteuersatz bei Sozialplänen – alles schön und gut! Aber ist diese steuerliche Maßnahme wirklich Ausfluß der Beschäftigungspolitik des Herrn Bundeskanzlers Klima? Rechnet er damit, daß es in Zukunft noch mehr Sozialpläne geben wird? Wann gibt es Sozialpläne? – Wenn Mitarbeiter abgebaut werden! Das ist eine rein defensive Maßnahme und überhaupt nicht zukunftorientiert! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In aller Kürze noch zur Eigenkapitalverzinsung: Ein Mitglied der Steuerreformkommission, Karl Bruckner, Wirtschaftsprüfer, hat dieses Vorhaben als "Witz" bezeichnet, und er hat das auch mit einem Beispiel untermauert: Wenn jemand mit 100 000 S Eigenkapitalzuwachs diese Begünstigungen in Anspruch nimmt, ergibt das eine steuerliche Entlastung von 800 S!

Die Aktiengewinnbesteuerung ist der klassenkämpferische Part in dieser Steuerreform, das sozialdemokratische Show-Element und eine Einführung der kompletten Besteuerung von Aktienkursgewinnen durch die Hintertür. Es wird nicht mehr lange dauern, bis man diese Spekulationsfrist von zwei auf fünf, zehn Jahre verlängern wird. Beispiele dafür gibt es etwa bei der Ausweitung der Spekulationsgewinnbesteuerung bei Immobilien.

Pauschalierungen – eine Augenauswischerei! Seit dem Jahre 1993 hat der Finanzminister nach § 17 die Verordnungsermächtigung, diese Pauschalierungsrichtlinien zu erlassen. Seit 1993 bitte! Jetzt haben wir das Jahr 1999 – und nichts ist geschehen! Aber in ein Papierl wird es auf jeden Fall hineingeschrieben, da das halt sehr schön ausschaut und man außerdem der Meinung ist, daß man die Bürger hinters Licht führen kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Hermann Böhacker (fortsetzend): Die Umsatzsteuervorauszahlung war, wie man eingesehen hat, eine Totgeburt; die Kosten der Einhebung waren höher als der tatsächliche Zinsengewinn. Wenn Bundeskanzler Klima gesagt hat, daß diese Reform eine "Reform zum Anfassen" ist, dann kann ich sagen: ja, aber ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das klingt nicht nach Schlußsatz!

Abgeordneter Hermann Böhacker (fortsetzend): ... mit Pinzette und mit Glacéhandschuhen, denn sonst zerbricht dieses Reförmchen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Helmut Peter. Gleiche Redezeit. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite