Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 143

diesen Radiogesellschaften eine im einschlägigen Gesetz verankerte Relevanz haben, weshalb es nicht gleichgültig sein kann, welche Wahrnehmungen man hat und über welchen Wissensstand man verfügt.

Alle Fragen, die wir gestellt haben, waren Fragen nach dem Wer und Ob, etwa ob und in welchem Umfang es Fristversäumnisse gegeben hat. Das alles sind Fragen, die in keiner Weise in die Gestion dieser Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag Einfluß nehmen, sondern das ist einfach etwas, wovon wir erwarten, daß es der Bundeskanzler weiß, ja daß es seine politische Verantwortung ist, das zu wissen, und daß es unser parlamentarisches Recht ist, das auch in Erfahrung bringen zu wollen.

Ich gebe zu, es wäre auch möglich, in den Firmenbüchern eine Recherche anzusetzen und dort durch Einsichtnahme in die Urkundensammlungen und eben in das Firmenbuch auf allen seinen Ebenen nachzuzeichnen, welche Beteiligungsstrukturen sich entwickelt haben, wer dort in den Firmenbüchern aufscheint, wann die Eintragungen erfolgt sind, mit welchen Verträgen das gemacht wurde und so weiter.

Aber es kann doch nicht Sinn der Sache sein, Meldepflichten – durchaus von mir eingeräumt – gegenüber einer bestimmten Behörde einzuführen, wenn dann der Bundeskanzler möglicherweise seine Beamten, bevor er so etwas beantworten könnte, erst zur Einsichtnahme in die Firmenbücher schicken müßte. Es gibt keinerlei Geheimhaltungsanspruch für diese Daten. Es ist, da im Gesetz vorgesehen ist, daß bestimmte Beteiligungsverhältnisse vorherrschen sollen, ja geradezu eine Notwendigkeit, daß diese Beteiligungsverhältnisse auch im öffentlichen Raum offenliegen.

Den Printmedien trauen wir ohne weiteres zu, daß sie einmal im Jahr veröffentlichen, wer, was, wie, wo, im Detail. Das ist eine vernünftige Sache. Im Privatradiogesetz ist so eine Veröffentlichungspflicht nicht vorgesehen, aber umso mehr, würde ich sagen, wäre es doch wohl selbstverständlich, daß der in der Bundesregierung politisch Verantwortliche – in diesem Fall der Herr Bundeskanzler – eben in der Lage ist, diese Auskünfte, wenn man sie begehrt, zu geben.

In diesem Sinne, muß ich sagen, war die Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler eben eine Nichtantwort, eine Verweigerung der Antwort; möglicherweise aufgrund der mißverständlichen Annahme – ich baue jetzt eine kleine Brücke –, daß er das nicht machen darf wegen der Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag. Aber ich sage Ihnen, er darf natürlich, ja, ich würde sagen, er muß sogar im politischen Verständnis.

Das Interpellationsrecht ist daraufhin orientiert, Kontrollmöglichkeiten des Nationalrates wahrnehmen zu können, und zu den Kontrollmöglichkeiten gehören Kenntnisse von Sachverhalten. Wenn sich aber die Antwort darauf beschränkt, daß 36 Schriftsätze eingebracht wurden und so weiter – ich brauche das hier nicht zur Verlesung zu bringen –, dann ist das einfach dünn, dann kann man daraus zwar die Frequenz von Meldungen erkennen, aber der Informationsgehalt ist marginal.

Daher bitte ich den Herrn Staatssekretär, der heute hier anwesend ist, daß er entweder von der Regierungsbank aus diese offengebliebenen Fragen nach dem Ob und Wer und danach, wieviel übertragen wurde, beantwortet. Sollte das nicht möglich sein, lade ich ihn herzlich ein, von dieser Regierungsbank aus eine schriftliche Nachlieferung zuzusagen. Wir möchten das einfach gerne wissen, und Sie werden uns doch hoffentlich nicht ins Firmenbuch schicken wollen, sage ich am Schluß noch einmal. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Herr Staatssekretär, wenn Sie bitte in etwa auch 10 Minuten als Redezeit beachten.

17.42

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Privatrundfunkbehörde wird im Zusammenhang mit der Beantwortung dieser Frage hinsichtlich der Änderung der Beteiligungsverhältnisse herangezo


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