Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 170

die das mitzuverantworten haben, haben sich ihrer Verantwortung zu stellen, auch wenn ihre Taten durch offensichtliche Manipulation verjährt sind. Ich sage das hier noch einmal: Durch offensichtliche Manipulation sind ihre Straftaten verjährt! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das ist das Problem, das wir dabei haben. Im Dunstkreis einer schwarzen ÖVP-Riege wurde das Ganze so weit getrieben und so lange hinausgezögert, bis die Straftaten der eigentlich Verantwortlichen verjährt waren. (Zwischenrufe der Abgeordneten Stampler und Mag. Schweitzer.)

Meine Damen und Herren! Es geht mir aber nicht nur um die strafrechtliche Verantwortung, denn wir haben auch eine moralische Verantwortung. Diese moralische Verantwortung kann nur darin bestehen, dafür zu sorgen, daß diese Politiker, die damals bei der Fischer-Deponie in diesem Dunstkreis diesen Schaden mitzuverantworten hatten, von uns, vom Parlament endgültig verabschiedet werden. Diese moralische Verpflichtung haben wir. Strafrechtlich, wie gesagt, sind ihre Taten leider Gottes durch die Hilfe einiger ÖVP-Mitglieder in der Zwischenzeit verjährt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stampler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.34

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zunächst auf die Rede meines Vorredners (Abg. Mag. Mühlbachler: Das war keine Rede!) eingehen und zur Fischer-Deponie kurz Stellung nehmen. Ja, wir tragen Verantwortung, und der Fall wird abgeschlossen werden. (Abg. Dr. Salzl: Ein Zementsackl ist schwerer als eure Verantwortung!) Wie man den Medien entnehmen kann, soll dieses leidige Thema ja in die letzte Runde gehen. Nach den nun durchgeführten Untersuchungen sollen die Sanierungsmaßnahmen im Juli 1999 begonnen werden und in etwa drei Jahren, bis Ende 2003, abgeschlossen sein.

Es gilt an dieser Stelle festzuhalten, daß die Sicherung mit Sperrbrunnen niemals als Ersatz für eine nachhaltige Sanierung gedacht war, daß aber diese Maßnahme voll gegriffen hat. Die von Herrn Landesrat Schimanek behauptete Gefahr im Verzug wurde sogar von seinen eigenen Experten bestritten. Vielleicht hat er diesbezüglich die falschen Berater gehabt.

Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien, der hier mit eingebracht und demgemäß die Bundesregierung ersucht wird, auch weiterhin die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Sanierung und Räumung der Fischer-Deponie zügig fortzusetzen und zum Abschluß zu bringen, ist, glaube ich, ganz wichtig und zeigt auch, daß man bestrebt ist, dem ein Ende zu setzen.

Wie sieht der aktuelle Stand aus? – Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft als Oberster Wasserrechtsbehörde wurde der Bescheid, der Räumungsauftrag erteilt. Nach eingebrachter Berufung und Abweisung hat der Verwaltungsgerichtshof im Herbst 1998 diesen Bescheid bestätigt. Die Räumung soll in Teilschritten erfolgen, und bei den Sanierungsarbeiten ist auf die bescheidmäßig vorgegebenen Abfallmengen, die halbjährlich mit 120 000 Tonnen festgelegt wurden, zu achten. Im Umfeld werden derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie ergänzende Untersuchungen durchgeführt. Für die Räumung wurde bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen Bundesministerium für Umwelt, Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt und Bundesministerium für Inneres vereinbart.

Zur erwähnten Weisung von Bundesminister Fischler muß man ganz klar sagen, daß sie damals erteilt werden mußte, um Landesrat Schimanek von einem rechtswidrigen Vorgehen abzuhalten. – Soweit kurz der Stand zur Fischer-Deponie.

Ich möchte auch noch auf das Thema Altlastensanierung eingehen. – Meine Damen und Herren, Altlastensanierung ist ein Erbe, das aus einer Zeit stammt, in der man mit Müll aufgrund des Standes der Technik noch anders umgegangen ist. Das Altlastensanierungsgesetz aus dem Jahr 1989 sollte die Grundlage für die Sicherung und Sanierung solcher Altlasten bringen, nämlich durch das Einheben der sogenannten Altlastensanierungsbeiträge. Im Jahre1996 wurde das Gesetz schließlich novelliert, um das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen.


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