Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 174

wöhnlich, weil in einer Sitzung eine Altlast aufgrund der Gefährdungsabschätzung sofort einer Prioritätenklasse zugeordnet wurde und bereits auf derselben Sitzung über die Förderung der Altlastensanierung abgestimmt hätte werden sollen, obwohl es zum Zeitpunkt dieser Sitzung für die betreffende Deponie keine wirklich aussagekräftigen Erkundungs- und Beurteilungsunterlagen gegeben hat.

Jetzt frage ich mich: Warum kommt es in diesem konkreten Fall zu einer Vorgangsweise, die mit der üblichen Vorgangsweise absolut nicht in Einklang zu bringen ist, noch dazu, da es sich im Fall der Deponie Frohnleiten um ein Vorhaben handelt, bei dem im Zuge dieser Altlastensanierung eine Altablagerung nur auf der bestehenden Deponie umgelagert werden soll? Hier arbeitet der Mechanismus relativ rasch, obwohl die Gefahr dabei bei weitem nicht in demselben Ausmaß vorhanden ist wie bei vielen anderen der insgesamt mehr als 20 000 in Österreich bekannten Verdachtsflächen. Wenn Sie mir darauf eine Antwort geben würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein. – Abg. Kopf: Das hat der Minister aber im Ausschuß schon erklärt!)

19.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.52

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe ursprünglich geglaubt, daß wir heute den Abfallbericht diskutieren. Dieser ist aus irgendwelchen Gründen nicht auf der Tagesordnung. (Abg. Kopf: Die Herrschaften wollten nicht!) Ich freue mich, Herr Minister, daß wir also noch bei anderer Gelegenheit die Diskussion zur Abfallproblematik weiterführen können.

Ich möchte die Gelegenheit nützen, ebenfalls zur Altlastenproblematik etwas zu sagen, weil ich in dieser Frage ein grundsätzliches Unbehagen habe.

Zunächst einmal möchte ich feststellen, daß das ALSAG sicherlich ein Beispiel – und solche haben wir viele – gelungener Umweltpolitik ist. Das Gesetz wurde im Jahre 1989 beschlossen, 1996 novelliert und ist zweifellos eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung von Sünden der Vergangenheit. Das ist keine Frage! Nur werden wir, so glaube ich – das haben wir auch schon diskutiert, und darin sind wir uns einig –, irgendwann in der nächsten Zeit eine neue größere Novelle machen müssen, denn wir müssen dafür sorgen, daß die Finanzierung künftiger Altlastenentsorgung gesichert ist. Wir wissen, daß es etwa noch bis zum Jahr 2000 einen Anstieg der Altlastensanierungsbeiträge geben wird, dann wird das wieder sinken. Aber wir haben viel zu viele Altlasten. Wir müssen uns hier etwas einfallen lassen, und wir müssen, glaube ich, auch bei der Prioritätenreihung verschiedenes tun.

Ich möchte auf eines aufmerksam machen, Herr Minister, und das hängt auch ein bißchen mit der Wortmeldung von Kollegen Schweitzer zusammen: Es ist ja so, daß es, weniger bei diesem Beispiel, aber im Bereich der Sanierung um enorme Gelder geht. (Abg. Mag. Schweitzer: Ja!) Das muß man sich einmal ansehen! Kollege Stampler, der gemeint hat, wir tragen Verantwortung und der Fall soll jetzt abgeschlossen werden, hat schon recht. Was mich aber stört – und ich möchte jetzt gar nicht polemisch irgend etwas aufrühren, auch wenn es an sich nicht Schnee von gestern ist, aber wir sollen nun wirklich etwas tun –, ist, daß das Innenministerium plötzlich jene Stelle ist, die zahlen muß, weil es sich um eine Art Ersatzvornahme handelt. Da ist etwas völlig schiefgelaufen.

Ich möchte nicht noch weiter auf die Fischer-Deponie eingehen – die ist ja heute schon beleuchtet worden –, sondern ich möchte Ihnen nur an einem Beispiel mein Unbehagen schildern, das vielleicht zu Unrecht besteht. Ich habe eine parlamentarische Anfrage an den Innenminister – weil dieser auch in diesem Fall zuständig ist, da es um eine Ersatzvornahme geht – bezüglich der Berger-Deponie gerichtet. Diese ist inzwischen bereits saniert. Kollege Heinzl hat dieses Thema auch schon angesprochen. Ich habe darin etliches hinterfragt, und unter anderem ist mir aufgefallen, daß es bei einer Altlast von rund 900 000 Tonnen und dieser Dringlichkeit plötzlich nur 440 Tonnen gefährliche Altlasten in Form von Fässern gegeben hat. Die Be


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