Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 34

haben wir zu sorgen, das ist keine Frage. Die Wirtschaft und gerade auch die Vertretung der Wirtschaft, meine Damen und Herren, ist daher an einem funktionierenden Wettbewerbsrecht fundamental interessiert. (Beifall bei der ÖVP.)

Daß sich die österreichische Wirtschaft so stark entwickeln konnte, dafür hat auch der Wettbewerb gesorgt, der besonders in den letzten Jahren, seit gewisse Monopole, die es auch gegeben hat, abgeschafft wurden und nicht mehr vorhanden sind, wesentlich zugenommen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das Wettbewerbsrecht in Österreich ist jedenfalls keine Erfindung der EU. Österreich hat eine im Vergleich zu anderen europäischen Ländern langjährige kartellrechtliche Tradition. Das ursprüngliche Kartellermächtigungsrecht entwickelt sich seit den siebziger Jahren immer stärker in Richtung Wettbewerbsrecht der EU.

In machen Bereichen ist unser heutiges Kartellrecht, vor allem die geplante Kartellrechtgesetznovelle 2000, sogar strenger als das EU-Wettbewerbsrecht. Dieses Gesetzesvorhaben ist ein Schritt, der in die richtige Richtung geht, denn es führt zu einer Modernisierung des österreichischen Kartellrechtes. Die Wirtschaft braucht sicherlich eine Stärkung des Kartellgerichtes als politisch unabhängiges Vollzugsorgan – dazu bekennen wir uns –, und die Wettbewerbsaufsicht muß noch effektiver gestaltet werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Kartellgericht muß allerdings auch vom Justizministerium mehr Ressourcen zugeteilt bekommen, um wirksam arbeiten zu können. Die Novelle soll nach dem Vorbild des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch eine stärkere Kontrolle von Marktmacht bringen.

Wir haben daher auch aus der Sicht der Wirtschaft entsprechende Forderungen. Diese beziehen sich auf die Stärkung des Kartellgerichtes als unabhängige Kartellbehörde, auf die generelle Senkung der Vertragsgebühren, jedenfalls für kleinere und mittlere Unternehmen, denn durch die hohen Verfahrenskosten können sich manche Unternehmen die Einleitung eines selbständigen Kartellverfahrens vielleicht gar nicht leisten, und dieser Zustand soll beseitigt werden. Auch die verstärkte Koordinierung zwischen der Wettbewerbsabteilung im Wirtschaftsministerium und dem Kartellgericht ist sicherlich durchaus begrüßenswert.

Es soll aber auch keine Verwässerung des allgemeinen Wettbewerbsrechtes durch sachlich ungerechtfertigte Sonderregelungen, wie dies zum Beispiel der Verkehrsminister im neuen Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz vorsieht, geben. Das wollen wir nicht haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen einen fairen, funktionierenden Wettbewerb, der auch den Klein- und Mittelbetrieben die Chance gibt, erfolgreich am Wettbewerb teilzunehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haigermoser. – Bitte.

10.41

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wenn es noch eines Beweises des Widerspruches innerhalb der Koalition bedurft hätte, dann ist er mit dieser Maderthaner-Rede geliefert worden. Herr Kollege Maderthaner, Sie haben genau das Gegenteil von dem gesagt, was der Herr Bundesminister soeben in seiner Ausführung aus dem EU-Brief zitiert hat. Genau in diesem Brief, in dieser Note ist gesagt worden, daß dieses "Kartellrecht" – unter Anführungszeichen – aus 1988 untauglich ist, und Sie haben von einer traditionell guten Entwicklung des Kartellrechtes gesprochen! Das ist ein Nonsens, Herr Kollege Maderthaner, ein Nonsens sondergleichen!

Faktum ist, Herr Bundesminister, daß auch Sie die Hausaufgaben nicht gemacht haben. Wir werden von dieser unserer Behauptung nicht heruntersteigen, denn Sie haben heute auch den Beweis dafür geliefert. Nach Ihren Worten ist es ja quasi so, daß über Österreich die EU-Mitgliedschaft "hereingebrochen" ist, und da sei es nun eben einmal so, daß der rauhe Wind


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