Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 136

Konzept! Immerhin liegen jetzt – das dachte ich nach all diesen Jahren, in denen wir uns bemüht haben; vier Jahre Kampf im Industrieausschuß und so weiter; aber ich will jetzt nicht das alles wiederholen – in Form dieses Antrages 21 Einzelmaßnahmen vor, die unterstützt werden sollen und die in Summe gesehen, ohne mich jetzt auf irgendwelche Einzelheiten einzulassen, durchaus Sinn machen. Außerdem möchte ich auch festhalten, daß einer der Gründe für meine Zustimmung war, daß die beiden Regierungsparteien im Ausschuß doch dazu bereit waren, zumindest den ärgsten Weihrauch, der das vor allem in der Einleitung des Textes mit etwas Nebel hätte umgarnen sollen, wieder herauszustreichen.

Es gibt also von unserer Seite Zustimmung in diesem Bereich. Damit aber dokumentiert wird, was uns alles fehlt, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Freunde und Freundinnen betreffend Technologiepolitisches Konzept der Bundesregierung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende der XX. Gesetzgebungsperiode dem Nationalrat ein Technologiepolitisches Konzept vorzulegen,

das erstens entsprechend den Vorschlägen im Expertenentwurf für ein Technologiepolitisches Konzept die strategischen Leitlinien einer zukunftsorientierten Technologiepolitik festschreibt,

das zweitens die unklare Kompetenzlage beseitigt und in Anlehnung an das Konzept der Technologiebeauftragten der Bundesregierung – nämlich Generaldirektor A. Hochleitner und Professor A. Schmidt: "Technologieoffensive für das 21. Jahrhundert" – ein transparentes Organisationskonzept beinhaltet und

das drittens neben der Zielvorgabe der Steigerung der Forschungsquote auf 2,5 Prozent bis zum Jahre 2005 einen nachvollziehbaren Finanzierungsplan dafür enthält, und zwar für den Beitrag des Staates wie auch für jenen der Wirtschaft beziehungsweise Industrie.

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Namentlich im letzten Punkt bleibt das Papier ja überhaupt jeden Beitrag schuldig, obwohl im Vortext zum Antrag wieder darauf hingewiesen wird, daß das Hauptziel der Technologiepolitik ein Beitrag zur Erhöhung der F&E-Quote auf 2,5 Prozent sein soll.

2,5 Prozent – das klingt so wenig! Aber wenn wir heute die F&E-Quote auf 2,5 Prozent erhöhen würden, dann müßten wir 20 Milliarden Schilling mehr ausgeben. Bis zum Jahre 2005 werden es erheblich mehr sein müssen als 20 Milliarden Schilling, weil das BIP ja bis dahin gestiegen sein wird. Das weiß Frau Kollegin Fekter natürlich genauso gut wie ich. Außerdem wissen wir, daß es nicht allein der Bund sein kann, der das zahlt, sondern verdammt noch einmal auch die Wirtschaft und die Industrie, weil es dort die größten Lücken der Forschungs- und Entwicklungspolitik in Österreich gibt.

Kurz zum zweiten zur Debatte stehenden Punkt: Wir stimmen auch der Novelle zum Forschungsförderungsgesetz zu. Ich möchte nur festhalten, daß die Finanzierungsbedingungen in diesem Bereich nach wie vor ungeregelt sind. Der Bundeszuschuß für das Jahr 1999 ist meines Wissens nicht fixiert, sondern es liegt nur eine Ermächtigung des Finanzministers vor. Es enthält außerdem nach wie vor kein längerfristiges Konzept zur Absicherung des FFF.

Außerdem möchte ich für das Protokoll festhalten – das habe ich auch schon im Ausschuß gesagt –: Ich hätte gerne, daß beobachtet wird, ob jene Firmen, die die Haftungen des FFF für Kredite erhalten, auch niedrigere Zinsen lukrieren. Denn ceteris paribus – ich schaue jetzt Kollegen Lukesch an –, also unter sonst gleichbleibenden Bedingungen müßten die Zinsen sinken,


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