Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 111

Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister für Landesverteidigung hat offensichtlich auf die Amtsverschwiegenheit der Beamten gesetzt und hat offensichtlich das Kriegsmaterialiengesetz, und zwar den § 5 umgangen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich werde Ihnen nun anhand der Dokumente klarlegen, daß hier offensichtlich jemand in der Bundesregierung die Unwahrheit sagt oder lügt.

Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister für Landesverteidigung sagt in seiner Verteidigungsrede am 16. Dezember 1998: In den Ausschreibungen ist als Bedingung das Vorliegen einer Bewilligung durch das Innenministerium enthalten gewesen. Die Schweizer Firma – zu der komme ich noch – hat daher auch das beste Angebot gehabt und hat erst nach dem Vorliegen der Exportbewilligung durch das Bundesministerium für Inneres den abgefertigten Zuschlag erhalten. – Erst nach Vorliegen!

Herr Bundeskanzler Klima antwortet in der Anfragebeantwortung 5475/AB auf die Frage, wie er den Sachverhalt bezüglich Kriegsmaterialiengesetz § 3 und § 5 sieht:

"Zu den Fragen 2 und 3: Nach § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial bedarf die Ausfuhr von Kriegsmaterial durch den Bundesminister für Landesverteidigung der Zustimmung der Bundesregierung. Dies trifft auf den in der Anfrage angesprochenen Sachverhalt nicht zu."

Und nun der Sachverhalt, meine Damen und Herren: "Nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen wurde das gegenständliche Kriegsmaterial im Inland an eine private Firma verkauft und verblieb zunächst auch im Inland; die betreffende Firma hat in der Folge einen Antrag auf Bewilligung der Ausfuhr des gegenständlichen Materials eingebracht ..."

Das ist das exakte Gegenteil von dem, was Minister Fasslabend am 16. Dezember hier dem Hohen Haus als Auskunft gegeben hat. (Abg. Dr. Petrovic: Ungeheuerlich!) Wer sagt hier die Unwahrheit? Der Herr Bundeskanzler in Vertretung des Staatssekretärs oder Herr Minister Fasslabend? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Kier. – Abg. Dr. Maitz: Sie! Sie selber!)

Herr Maitz! Sie wurden immer vorgeschickt, um mit Ihrer Dreckschleuder mit Unwahrheiten ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Bitte, das ist ein glatter Ordnungsruf! Wenn das so weitergeht, muß man sich noch anderes überlegen! – Bitte, Sie sind wieder am Wort.

Abgeordneter Andreas Wabl (fortsetzend): Herr Präsident! Ich nehme das zur Kenntnis, aber verstehen Sie auch meine Erregung darüber, daß unser Bundesminister für Landesverteidigung Waffenhändler in Europa, in Afrika, in Südamerika und in Amerika spielt. Ich werde Ihnen das hier anhand von klaren Unterlagen dokumentieren! (Abg. Dkfm. Mühlbachler: Dokumente zeigen! Dokumente!)

Meine Damen und Herren! Wer sagt hier die Unwahrheit? – Der Herr Khol ist auch schon ausgeritten zur Verteidigung und hat gesagt, der Herr Fasslabend habe ja die Waffen nicht ins Ausland gebracht.

Meine Damen und Herren! Aus dem Wirtschaftsministerium ist folgendes bekannt: Die Zollkodex-Durchführungsverordnung, EWG 2454/93, Artikel 788 besagt folgendes: Als Ausführer im Sinne des Artikels 161 Abs. 5 des Zollkodex gilt die Person, für deren Rechnung die Ausfuhranmeldung abgegeben wird und die zum Zeitpunkt der Annahme dieser Anmeldung Eigentümer der Waren ist oder eine ähnliche Verfügungsberechtigung besitzt. Ist der Eigentümer oder der in ähnlicher Weise Verfügungsberechtigte gemäß den Bestimmungen des Ausfuhrrechtsgeschäftes außerhalb der Gemeinschaft ansässig, so gilt der in der Gemeinschaft ansässige Beteiligte des Rechtsgeschäftes als Ausführer.

Meine Damen und Herren! Diese Verordnung EWG ist rechtsverbindlich. Danach gilt der Herr Verteidigungsminister als Exporteur und hat als Exporteur das Kriegsmaterialiengesetz § 5 eindeutig verletzt. (Beifall bei den Grünen.)


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