Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 119

chende Anträge werden jeweils im Einzelfall nach den Kriterien des Kriegsmaterialiengesetzes geprüft. (Abg. Wabl: Das ist unglaublich!)

Diese Kriterien entsprechen im übrigen auch den Standards des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren.

Bei der Ausfuhr von ehemaligen Waffen des Bundesheeres, die an Private verkauft wurden, handelt es sich nicht um eine Ausfuhr durch den Bundesminister für Landesverteidigung, für die nach dem Kriegsmaterialiengesetz die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich wäre. (Abg. Wabl: Kennen Sie die EWG-Verordnung?)

Diese Vorgangsweise entspricht daher den Rechtsvorschriften. (Abg. Wabl: Kennen Sie die?) Das von den Antragstellern angesprochene rechtliche Problem besteht nach den uns vorliegenden Informationen daher nicht. (Weitere Zwischenrufe des Abg. Wabl.)

Das in diesem Zusammenhang tatsächlich bestehende Problem ist ein politisches, das uns bewogen hat, die bisherige Praxis im Licht der internationalen Entwicklung zu überprüfen. (Abg. Wabl: Unbeschreiblich!) Wie der Bundeskanzler in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage ausgeführt hat, bekennen wir uns zu der humanitären Zielsetzung, den Kreis der Abnehmer von "small arms", insbesondere aus Heeresbeständen, einzuschränken. (Abg. Dr. Petrovic – ein Schriftstück in die Höhe haltend –: Stimmt unser Dokument, daß das ein Schweizer war? Haben wir eine Fälschung? Oder was ist das?)

In der Zeit der österreichischen Präsidentschaft hat die Europäische Union eine gemeinsame Aktion gesetzt, um der destabilisierenden Anhäufung und Verbreitung dieser Waffen Einhalt zu gebieten. In den zuständigen internationalen Gremien will die Europäische Union diesem Problem künftig besondere Aufmerksamkeit schenken und auch spezifische Aktionen finanziell und technisch unterstützen.

Ich darf Ihnen aber versichern, daß nicht nur international, sondern auch innerstaatlich die bisherigen Praktiken hinterfragt werden. Der Bundeskanzler hat in einer der letzten Ministerratssitzungen den Auftrag erteilt, die Frage einer Verschrottung von Gebrauchtwaffen des Bundesheeres ernsthaft zu prüfen.

Die damit verbundenen haushaltsrechtlichen und budgetären Implikationen werden zurzeit zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung und dem Bundesminister für Finanzen geprüft. Sollte diese Möglichkeit nicht realisierbar sein, wäre zu erwägen, dem Beispiel anderer Staaten zu folgen und Material aus staatlichen Beständen ausschließlich an staatliche Abnehmer weiterzugeben.

Ich glaube, das ist eine Vorgangsweise, die im Sinne einer Klärung dieser Frage zu treffen ist. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Daher ist auch diese Debatte geschlossen.

Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zur Durchführung einer weiteren Kurzdebatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Haigermoser, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 1024/A (E) betreffend "Schutzgeldzahlungen" im Bereich der Wirtschaftskammer Österreich eine Frist bis zum 18. Mai 1999 zu setzen.

Über diesen Antrag wird nach Schluß der Debatte auch abzustimmen sein.

Wir gehen in die Debatte ein. Der Erstredner hat eine Redezeit von 10 Minuten, alle anderen Redner der Kurzdebatte eine solche von 5 Minuten.


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