Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 141

trag ist allgemein formuliert. Er bezieht sich also nicht nur auf die Betreuung von Kleinkindern, sondern auch auf die Betreuung von behinderten oder kranken Angehörigen.

Dieser Antrag ist uns sehr wichtig, weil wir wissen, daß es, wenn jemand für längere Zeit aus dem Berufsleben ausscheidet, für ihn oder für sie dann unerhört schwer ist, später wieder Fuß zu fassen. Auch soll ein ununterbrochener Versicherungsverlauf sicherstellen, daß die betreffende Person keine Versicherungszeiten verliert.

Was wünschenswert wäre und was wir im Zusammenhang mit einer großen Reform des Pensionsrechts auch anstreben, ist eine bessere Anrechnung von Betreuungszeiten, und zwar sowohl auf die Pensionshöhe als auch auf die Pensionszeiten.

Ein weiterer Antrag befaßt sich mit jenen Müttern, die – aus welchem Grund auch immer – den Vater ihres Kindes nicht angeben können oder wollen. Sie sollen trotzdem den Zuschuß zum Karenzgeld bekommen können, wenn sie sich zur Rückzahlung des Zuschusses verpflichten. Jetzt ist es bekanntlich so, daß dieser Zuschuß vom Vater eingezogen wird, sodaß Frauen, die den Vater nicht nennen, keine Möglichkeit haben, diesen Zuschuß zu erhalten. Gerade sie sind aber sehr oft diejenigen, die diese finanzielle Zuwendung besonders dringend brauchen.

Ich habe mit Freude gehört, daß es eine Einigung zwischen Sozialministerium und Familienministerium darüber gibt, daß dieser Antrag beschlossen werden soll. (Abg. Schaffenrath: Überraschung!) Ich finde das sehr positiv, weil damit gerade einer Gruppe von Frauen geholfen werden soll, die das wirklich brauchen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gaugg: Das ist unfaßbar! Ideendiebstahl!)

Der nächste Antrag befaßt sich mit der Umkehr der Klagsverpflichtung bei Inanspruchnahme von Teilzeitarbeit. (Abg. Gaugg: Außer Ideendiebstahl ist nichts passiert! Ideendiebstahl der miesesten Art!)

Ein weiterer Antrag befaßt sich mit der Ausdehnung der Behaltefrist nach der Karenzzeit. (Abg. Gaugg: Seit einem halben Jahr reden wir darüber! Antrag Öllinger! Sie genieren sich nicht einmal mehr dafür! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Das ist ein Antrag, der uns sehr wichtig ist und über den wir leider bis jetzt keine Übereinstimmung erzielen konnten.

Mit der Ausdehnung der Behaltefrist auf 26 Wochen soll sichergestellt werden, daß Frauen, die sich für ein Kind entscheiden, dann, wenn sie aus der Karenz zurückkehren, auch tatsächlich an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können und ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen können.

Das ist für uns sehr wichtig, denn wir erleben immer wieder, daß bei der bestehenden kurzen Behaltefrist von 4 Wochen die Frauen oft vom Arbeitgeber aufgefordert werden, gar nicht erst zu kommen, und daß sie dann automatisch gekündigt werden. Es ist aber für eine Frau mit einem kleinen Kind sehr schwer, wieder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Daher erwarten wir uns gerade von diesem Antrag sehr viel. Wir wollen, daß die Frauen wieder eingeschult werden und daß sie als vollwertige, konkurrenzfähige, selbstbewußte Arbeitskräfte weiterwirken können. (Ruf bei den Freiheitlichen: Blablabla! – Abg. Gaugg: Ich halte das nicht mehr aus!)

Es wird manchmal dahin gehend argumentiert, daß dadurch Frauen gegeneinander ausgespielt werden. Natürlich möchte auch die Karenzvertretung ihren Arbeitsplatz behalten, aber es ist uns wichtig, das Signal zu geben, daß Frauen, die sich für Kinder entscheiden, auch tatsächlich eine Arbeitsplatzsicherheit haben.

Der letzte Antrag soll die Benachteiligung alleinstehender Mütter, die keine Möglichkeit haben, den Karenzurlaub mit dem Vater zu teilen, ausgleichen. Alleinstehende Mütter, aber auch Väter sollen künftig über die Vollendung des 18. Lebensmonats des Kindes hinaus bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres Karenzgeld und gegebenenfalls auch den Zuschuß erhalten können.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite