Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 180

Es trägt auch nicht besonders zur Popularität bei. (Zwischenruf des Abg. Jung.) Aber es gibt hinlänglich viele Wähler, die der Meinung sind, daß man, wenn man eine klare demokratiepolitische Meinung hat – und die Demokratie nicht ausschließlich aus Opportunitätsgründen so biegt, wie man es gerade braucht, Herr Kollege Jung! – , auch für das eintritt, was man meint. Sie dürfen für das eintreten, was Sie meinen, nämlich für die Ausgrenzung. Es ist nur manchmal schwer auszuhalten! (Abg. Jung: Demokratie ist Volksherrschaft)

Demokratie ist nicht nur, wenn man quasi den Meinungsumfragen nach dem Maule redet, sondern daß man seine Meinung einbringen und zur Kenntnis nehmen kann, wenn sie nicht mehrheitsfähig ist. (Abg. Jung: Es gelingt Ihnen offenbar nicht, Ihre Meinung einzubringen!) Herr Kollege Jung! Über meine Performance wird momentan nicht debattiert! (Abg. Jung: Aber abgestimmt!) Über meine Performance wird nicht abgestimmt, meine Performance wird hier nicht zur Diskussion gestellt, eher Ihre Auffassungsfähigkeit, ob das Argument richtig ist! Es wird eher über Ihre Auffassungsfähigkeit abgestimmt!

Und wenn der zitierte Bezirkshauptmann von seinem – in diesem Fall übrigens demokratisch gestützten – Recht Gebrauch gemacht hat, in seiner Eigenschaft als Angehöriger der Wahlkommission abzustimmen, wie er will, dann ist das bemerkenswert. Herr Kollege Feurstein hat das sofort eingeräumt. Er wollte nur sagen, daß das Stimmverhalten kein Rechtsgutachten war. Damit hat er schon recht! Aber es ist doch bemerkenswert, wenn ein immerhin hoher Beamter – und ein Bezirkshauptmann ist ein hoher Beamter, denn die Bezirkshauptmannschaft ist eine der wichtigsten autokratischen Behörden, die wir haben – seine Meinung durch sein Stimmverhalten so ausdrückt, dann ist das nicht nichts! Denn er ist ein öffentlich-rechtlicher Bediensteter, er hat für den ganzen Bezirk einiges zu leisten, und er positioniert sich damit, und zwar im demokratiepolitischen Sinne.

Ich bin froh darüber, daß es Bezirkshauptleute gibt, die sich demokratiepolitisch positionieren, auch wenn es jemandem wie Kollegen Jung nicht gefällt. – In Kärnten wird so etwas vielleicht in Zukunft nicht mehr stattfinden, weil der neue Landeshauptmann möglicherweise mit Weisung den Vorsitzenden der Wahlkommissionen mitteilen wird, wie sie als Beamte abzustimmen haben! Aber diese dritte Republik ist eine völlig andere Demokratiebaustelle! Daß man bei solchen Leuten kein Verständnis findet, wenn man gleiche Rechte für gleiche Pflichten fordert, das wundert uns nicht! – Danke schön.

20.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist noch Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Restredezeit Ihres Klubs: 15 Minuten. – Bitte.

20.43

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich als öffentlich Bedienstete eine Bemerkung mache, denn ich bin jetzt ganz verwirrt. Ich habe gehört, daß sich Herr Präsident Verzetnitsch, der immerhin der Präsident eines sehr mitgliederstarken Vereins ist, bei dem man ja das Privileg hat austreten zu können, für das passive Betriebsratswahlrecht einsetzt. Der Herr Kammeramtsdirektor hat hingegen hier versucht, irgendwie die Kurve zu kratzen, und zwar – wie ich meine – völlig unzulänglich. Denn er sitzt einer Institution vor, in der man nicht das Vergnügen hat, wenn einem etwas nicht paßt, austreten zu können, weil man verpflichtet ist, dafür Beiträge zu zahlen.

Herr Kaufmann! Ich muß Ihnen sagen: Ich verstehe das überhaupt nicht! Ich verstehe nicht, wie jemand, der – und das nehme ich von Ihnen an! – mit Leib und Seele Interessenvertreter ist, und zwar von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, hier überhaupt eine solche Argumentation bringen kann! Denn selbstverständlich wird die Arbeiterkammer Rechtsvertretungen machen. Ich gehöre zu jenen, die sich im Parlament über die Jahre massiv für die Pflichtmitgliedschaft eingesetzt haben, und zwar im Wissen darum, welche Dienstleistungen es dadurch für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gibt! Aber ich verstehe nicht, warum jemand hier juristisch so verbohrt zu argumentieren versucht, obwohl es kein Argument gibt. Der mir völlig unbekannte Bezirkshauptmann aus Feldkirch in Vorarlberg hat zumindest bewiesen, daß er Zivilcourage


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