Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 168. Sitzung / 83

vom fremdenpolizeilichen Büro wurde ein Aufenthaltsverbot für zehn Jahre ausgesprochen. Nur, meine Damen und Herren: Die Identität ist nicht bekannt! Und wir wissen, was das schlußendlich bedeutet. Fest stehen und bekannt sind die Straftaten, das Strafausmaß und die Verurteilung.

Ich glaube, daß da sicherlich sehr korrekt vorgegangen wird, aber wir werden, wie gesagt, die weitere Entwicklung noch abzuwarten haben.

Gerade wir haben, was das Fremdenrecht angeht, bei der Vollziehung dieser Gesetze in der Vergangenheit – wir werden das auch in Zukunft tun, meine Damen und Herren – Augenmaß und Verantwortungsbewußtsein gezeigt. Wir können – das ist nachprüfbar – auf eine europaweit sehr bewährte und erfolgreiche Politik verweisen. Wir haben in den letzten Jahren im Fremdenrecht unter der Leitung und Hauptverantwortung von Herrn Bundesminister Mag. Schlögl eine Vielzahl von Veränderungen und auch Verbesserungen durchgeführt. Wir stehen für eine anständige und faire Ausländerpolitik, wie es eben unseren politischen Intentionen entspricht, und wir treten natürlich auch für einen korrekten und respektvollen Umgang mit allen Menschen ein und werden daran auch in Zukunft festhalten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir stellen uns ganz entschieden gegen alle, die statt auf Anständigkeit auf Haß, auf Fremdenfeindlichkeit und Aggression setzen. Wir wollen ein Zusammenleben, bei dem nicht die Konfrontation im Vordergrund steht, sondern ein Zusammenleben, das von gegenseitigem Respekt getragen wird. Ich lade Sie ein, diese Politik gemeinsam mit uns weiterhin zu verwirklichen! (Beifall bei der SPÖ.)

20.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. König. Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

20.05

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß die Grünen schlecht beraten waren, nach der ernsten Debatte, die wir vorher geführt haben, das Verlangen auf Besprechung solch einer Anfragebeantwortung hier einzubringen. Es handelt sich dabei nämlich nicht um einen abgelehnten Asylanten, sondern um einen Mann, der im Zuge beobachteter Suchtgifthandlungen festgenommen wurde. Und ob das ein Afrikaner oder ein Weißer ist, ist völlig egal! Wir sollten uns eigentlich alle einig darin sein, daß Suchtgifthändler mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen sind! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie machen sich Sorgen um einen Suchtgifthändler? Ich mache mir Sorgen um die Kinder, deren ganzes Leben durch Suchtgift ruiniert wird. Dem sollten unser Interesse und unsere Sorge gelten. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie sprechen von Übergriffen der Polizei. Sie versuchen hier, die Polizei als Prügelgarde hinzustellen. Die Fakten, die Sie in Ihrer Anfrage erfragt haben – Sie haben ja auch den Polizeibericht bekommen –, sprechen doch eine ganz andere Sprache. (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits.) Die Schwarzafrikaner haben drei Polizisten verletzt! Sie haben versucht, sich der Festnahme zu widersetzen. Ja soll die Polizei jemanden, den sie beim Suchtgifthandel betritt, nicht mehr festnehmen können? Müssen sich die Polizisten verletzen lassen? Die Polizisten riskieren ihre Gesundheit, denn man weiß, wie groß die Ansteckungsgefahr in diesem Milieu ist. – Und Ihre Sorge gilt den behaupteten rassistischen Äußerungen der sogenannten Zeugen!

Sie haben auch gefragt, ob die betreffenden Beamten schon einmal mit derartigen Vorwürfen und Disziplinarverfahren konfrontiert wurden, und Sie haben auch eine Antwort darauf bekommen. Die Antwort ist völlig klar, es heißt nämlich, daß gegen die involvierten Beamten bereits Vorwürfe wegen angeblicher Mißhandlungen erhoben wurden. Im Zuge der Vorerhebungen konnte die Staatsanwaltschaft Wien – nicht die Polizei, die Staatsanwaltschaft Wien! – jedoch keine Grundlage für die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens finden. – Das heißt also: Die Vorwürfe, die Behauptungen waren unwahr. Und das ist Verleumdung und muß nach unse


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