Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 136

Ich möchte hinzufügen, daß es besser wäre, nicht nur einen Menschenrechtsbericht zu legen, sondern mehrere Berichte zu speziellen Bereichen des Menschenrechtsschutzes zu diskutieren. Notwendig und begrüßenswert wäre es, einen Menschenrechtsausschuß einzurichten, obwohl es derzeit darüber noch keinen Konsens gibt. Ich hoffe, daß es in der nächsten Gesetzgebungsperiode darüber einen Konsens geben wird, einen solchen Menschenrechtsausschuß einzurichten, der die wichtigsten Menschenrechtsfragen behandeln sollte. Ich meine nämlich, daß sich Österreich grundsätzlich nicht zu verstecken braucht.

Es gäbe auch genügend Materien, die zu diskutieren wären; ich denke zum Beispiel an den Pakt über bürgerliche und politische Rechte oder über soziale, kulturelle und wirtschaftliche Rechte, an das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die Frauenkonvention, die Folterkonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Rahmenkonvention zum Schutz regionaler Minderheiten, die Österreich inzwischen schon ratifiziert hat, oder auch an die Charta zum Schutz regionaler Minderheitensprachen, die noch zur Ratifikation ansteht.

Es gäbe also genügend Materien. Es hat in den letzten Jahren auch auf internationaler Ebene eine Vielzahl von Verträgen und Dokumenten zum Schutze der Menschenrechte gegeben, an deren Erarbeitung sich Österreich aktiv beteiligt hat. Es hat auch die UNO-Weltkonferenz für Menschenrechte 1993 in Wien stattgefunden, auf der die Notwendigkeit eines umfassenden Menschenrechtsschutzes und -verständnisses begründet wurde. Das heißt, die Errichtung eines solchen Ausschusses für Menschenrechte, der Einfluß auf legislative Maßnahmen nimmt, der die Kontrollfunktion stärkt und vor allem eine konsistente und systematische Herangehensweise an diese Querschnittsmaterie leisten würde, wäre notwendig. Damit meinen wir sowohl die Mitwirkung an der Gesetzgebung bei Vorlagen mit menschenrechtlichem Bezug, Selbständige Anträge, Entschließungsanträge, aber auch die Beratung von Berichten der Bundesregierung, die Beratung menschenrechtlicher Themen, die Entsendung von Parlamentarierdelegationen sowie öffentliche Anhörungen und Enqueten.

Grundsätzlich halten wir alles für gut, was der Diskussion über die Durchsetzung von Menschenrechten dient, was dazu beiträgt, öffentliche Menschenrechtsverletzungen zu thematisieren – Menschenrechtsverletzungen, wie sie zweifelsohne auch bei uns, wenn auch in Einzelfällen, passieren – und das öffentliche Bewußtsein für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu stärken. Insofern stimmen wir mit Ihnen inhaltlich völlig überein. Ich denke, daß sich Österreich einer solchen Diskussion durchaus stellen kann. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Peter.)

16.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Er hat das Wort.

16.50

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder vernünftige Mensch ist für die lückenlose Einhaltung der Menschenrechte; er ist auch dafür, daß die gesetzgebende Körperschaft von der Vollziehung entsprechende Berichte erhält. Auch wir Freiheitlichen sind dafür, daß der Bericht, um den es in der Debatte geht, erstattet wird. Wir mahnen ihn in gewissem Sinne mit ein, und wir sind auch für die Einrichtung eines Menschenrechtsausschusses. Wir sind dafür, daß man sich informiert und daß man auch einen gewissen präventiven Druck in Richtung Einhaltung der Menschenrechte ausübt.

Wenn man aber immer wieder liest, wie in Österreich von der Exekutive und von Angehörigen anderer Einrichtungen angeblich Menschenrechte am laufenden Band verletzt werden, und gleichzeitig beruflich mit diesen Feldern zu tun hat, dann erkennt man schon, daß der Hintergrund von den Autoren überhaupt nicht ausgeleuchtet wird und daß die Dinge sehr einseitig betrachtet werden. An die vielfach aufgestellten Behauptungen ist daher mit großer Vorsicht heranzugehen.

Die österreichische Exekutive ist nicht darauf aus – entgegen den Behauptungen der Autoren dieser Meldungen –, Menschenrechtsverletzungen am laufenden Band an unschuldigen Men


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