Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 180

Des weiteren sichern wir damit die Etablierung und Intensivierung der Forschungsaktivitäten, die zu einer hochschulischen Einrichtung gehören – lieber Herr Kollege Schweitzer, wieder ein Stück dazugelernt (Abg. Mag. Schweitzer: Ja, das weiß ich auch!) – und motivieren und animieren die dort lehrenden Personen zu Habilitationen und Forschungsaktivitäten. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Graue Theorie!) Das geht eben nicht von heute auf morgen. Wer sich jemals mit Bildungsstrukturen und -institutionen beschäftigt hat, weiß, daß eine schulische Einrichtung nicht von heute auf morgen zu einer hochschulischen Institution werden kann.

Weiters ist uns in diesem Zusammenhang noch wichtig, daß eine beratende Kommission – und das ist vielleicht der neue Weg dabei – die kontinuierliche Entwicklung zur hochschulischen Einrichtung, die im Jahre 2007 abgeschlossen sein soll, sowohl organisationsrechtlich als auch studienrechtlich, als auch, Herr Kollege Schweitzer, dienstrechtlich begleitet. Ich bin zuversichtlich, daß wir auch diesbezüglich auf dem sozialpartnerschaftlichen Weg eine Lösung finden werden. (Abg. Mag. Schweitzer: Das ist ja in Ordnung!)

Das Akademien-Studiengesetz ist auch deshalb wichtig, weil damit noch weitere Dinge erreicht werden: eine klarere Aussage zur Möglichkeit, die im Universitäts-Studiengesetz ausgesprochene Anerkennung von Studienteilen präziser zu bewerten, um da nicht einem subjektiven Urteil zu erliegen, und zweitens international beweglicher zu sein. Die Ziele sind im § 2 SchOG festgelegt, die Organisation orientiert sich am Universitäts-Studiengesetz.

Meine Damen und Herren! Die Pädagogischen Akademien werden zu Hochschulen für pädagogische Berufe, jedoch keine Fachhochschulen, eine Vermutung, die auch in der Diskussion wieder aufgetaucht ist. Der Staat entzieht sich nämlich nicht der Verpflichtung, für eine solide Lehrerausbildung zu sorgen, und er überläßt die Pädagogischen Akademien nicht dem temporären freien Berufsmarkt! (Abg. Mag. Schweitzer: Erklären Sie mir nur L 1/L 2!)

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brinek, Dr. Antoni und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1794 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage 1755 der Beilagen: Bundesgesetz über die Studien an Akademien und über die Schaffung von Hochschulen für pädagogische Berufe (Akademien-Studiengesetz 1999 – AStG)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. § 12 Abs. 2 hat zu lauten:

"(2) Die Inskription ist in der Studierendenevidenz (§ 11 Abs. 1) sowie im Studienbuch und im Studienausweis (§ 11 Abs. 2) zu vermerken."

2. Im § 25 Abs. 1 ist der Klammerausdruck "(§ 7 Abs. 5)" durch den Klammerausdruck "(§ 7 Abs. 6)" zu ersetzen.

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Meine Damen und Herren! Das Akademien-Studiengesetz ist ein Transformationsgesetz. Das ist vielleicht ein neuer Weg, weil er aus einer PÄDAK-Arbeitsgruppe heraus, also, wenn man so will, "von unten", entstanden ist. Wir haben jetzt einen entscheidenden Schritt gesetzt beziehungsweise werden ihn mit der Beschlußfassung setzen. Damit ist die Arbeit jedoch noch nicht abgeschlossen! (Abg. Mag. Schweitzer: Finanzierung!) Da wir die Arbeit nicht scheuen – zumindest wir von den Koalitionsparteien –, sehen wir einer guten Zukunft entgegen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

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