Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 182

Armutszeugnis für die Sozialdemokratie in diesem Hause und kein Schritt – ein so "toller" Schritt, Herr Kollege Niederwieser –, den euch die Opposition neidig ist.

Diesen Schritt gönne ich euch, weil er ein Beleg dafür ist, wo ihr heute in der Bildungspolitik steht, und zwar nicht nur in der Frage der einheitlichen Lehrer- und Lehrerinnenausbildung. Ich erinnere etwa an andere Formen der Leistungsrückmeldung, an die Integrationsgesetze. Darauf werden wir bei einem anderen Tagesordnungspunkt noch zu sprechen kommen. Ich erinnere mich vor allem an die andere Form der Leistungsrückmeldung in der Grundstufe 1, flexibler Schuleingangsbereich. Ihr habt euch überall von euren grundlegendsten Positionen verabschiedet. Das enttäuscht mich in Wirklichkeit zutiefst!

Ich glaube nicht, daß mit diesem Gesetz trotz hochschulartiger Strukturen in irgendeiner Form eine Verbesserung in der Ausbildung erreicht werden wird. Ich habe viel eher das Gefühl, daß dieses Gesetz quasi zurechtgezimmert wurde, um auf EU-Ebene möglichst gute Chancen auf Anerkennung der österreichischen PflichtschullehrerInnenausbildung zu haben. Man hat sich bemüht, Begriffsveränderungen einzuführen, so heißt es jetzt etwa Diplomprüfung! Das klingt ja mehr nach Uni, nicht? (Abg. Dr. Brinek: Das heißt es an den HTLs auch!) Was genau darunter zu verstehen ist, steht noch in den Sternen. (Abg. Dr. Brinek: Es hat auch jetzt schon Hausarbeit geheißen, und das gibt es auch auf der Uni!) Na ja, es ist immer noch nicht klar, was unter dieser Diplomprüfung zu verstehen ist.

Frau Kollegin Brinek! Ich habe im Ausschuß schon darauf hingewiesen, daß dieses Akademien-Studiengesetz weiter im Schulorganisationsgesetz verankert ist. Aber nicht nur das! Das würde mich noch weniger stören, denn bei unserer komplizierten und zersplitterten Gesetzesmaterie könnte man noch sagen, daß das ein Versehen ist. Aber auch die klassischen Elemente der Verschulung sind nicht ausgeräumt! Wenn ein Student oder eine Studentin dieser hochschulartigen Einrichtung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes eine Prüfung ablegt, ist das Studium beendet. Das ist nicht wirklich hochschulartig, sondern eher charakteristisch für die Schule, in der man nur eine fix beschränkte Zeit hat, um eine Prüfung ablegen zu können. Auch unter den Pflichten der Studierenden gibt es klassische Schülerpflichten, das könnte auch in anderen Gesetzen verankert sein.

Die handelnden Personen an dieser nun hochschulartigen Einrichtung bleiben die gleichen wie vorher. Es gibt auch keine Präzisierung darüber, was denn unter einem Akademielehrer, einer Akademielehrerin zu verstehen ist, welche Ausbildung, welche Lehrbefugnis sie haben! Die finanziellen Ressourcen bleiben die gleichen. Die Frau Ministerin hat auch gegenüber Kollegen Schweitzer klargemacht, daß das Ganze kostenneutral sein soll. Die finanziellen Ressourcen bleiben die gleichen, deshalb heißt es in all jenen Bereichen, in denen sich möglicherweise Freiräume eröffnen würden, jeweils in einem Nebensatz: nach Maßgabe der personellen und finanziellen Ressourcen. – Ich kann mir daher nicht vorstellen, wie diese Möglichkeiten überhaupt sinnvoll genützt werden können.

Es wird natürlich viel gepriesen, etwa daß es ja nun auch Forschung und Evaluierung gebe. Ich frage mich schon, wie eine qualitativ hochwertige, begleitende Forschung völlig kostenneutral umzusetzen ist. Zwar gebe ich zu, daß es darin auch ein paar positive kleinere Änderungen gibt – das gebe ich ja noch zu, ich habe es schon gesagt –, etwa Studienkommissionen, die Möglichkeit, ein Fernstudium zu absolvieren, oder eine durchaus positiv zu bewertende begleitende psychologische Beratung für die Studierenden, aber das kann für die Zustimmung von uns Liberalen sicher nicht ausreichen, denn es wird damit – von dieser Seite (auf die Abgeordneten der ÖVP weisend) nicht überraschend, aber von dieser (auf die Abgeordneten der SPÖ weisend) sehr wohl – die zweigleisige Lehrer- und Lehrerinnenausbildung einzementiert! Und dabei habe ich die bürokratischen Strukturen und Kosten noch gar nicht erwähnt!

Wir zementieren das also zumindest bis zum Jahre 2007 ein. Ich habe jedoch die Sorge, daß es auch dann keine Hochschule sein wird, die sozusagen für eine L 1-Einstufung reichen würde. Das gebe ich noch zu bedenken! Auf jeden Fall zementieren wir aber bis dahin die geringeren Einkommen der Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen ein, und das trotz der deutlich schwierigeren pädagogischen Aufgabe. Das halten wir einmal fest; es sei dabei an die Integra


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite