Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 184

Ich gebe Ihnen recht, Frau Kollegin Schaffenrath: Dieses Gesetz bringt noch nicht die Hochschule für pädagogische Berufe. Es leitet aber einen Entwicklungsprozeß ein, den ihr nicht verstehen wollt. Dieser Entwicklungsprozeß stellt sicher, daß für die österreichischen Pflichtschullehrer in den nächsten acht Jahren eine vollakademische Ausbildung auf universitärem Niveau eingeführt wird. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Warum nicht gleich an der Universität?) Die Pädagogischen Akademien werden zu Hochschulen für pädagogische Berufe weiterentwickelt, und das Ausbildungsniveau wird auf internationalen Standard angehoben.

Ich würde mir gerne anschauen, was geschähe, wenn wir sagen würden: Ab Herbst 1999 sind alle Pädagogischen Akademien Hochschulen. Wißt ihr überhaupt, was es bedeuten würde, das von heute auf morgen einzuführen? Hunderte Lehrerinnen und Lehrer, die an den Pädagogischen Akademien arbeiten, sollen sich vielleicht über den Sommer habilitieren? (Zwischenruf der Abg. Mag. Kammerlander.Die Tausenden Studierenden, die in den Schulen sind, wären plötzlich in einer völlig anderen Studiensituation. Das wäre fahrlässig, Frau Kollegin! (Abg. Dr. Brinek: Darüber machen sie sich keine Gedanken!) – Überhaupt nicht, nein!

Einige kurze Bemerkungen zur Vorgeschichte und zur Entwicklung: Es ist bekannt, daß vor etwa einem Jahr ein Akademien-Studiengesetz vorgelegt wurde, das aus unserer Sicht nicht brauchbar war. Wir waren der Auffassung, daß der Entwurf nicht die erforderlichen bildungspolitischen Perspektiven enthielt, daß er die internationale Entwicklung nicht im erforderlichen Maße beachtete, und es war zu befürchten, daß der gegenwärtige Zustand einzementiert würde. Es war kaum Hoffnung für eine Weiterentwicklung gegeben.

Die SPÖ hat daraufhin unter Mitwirkung zahlreicher Experten einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt – er wurde zitiert –: "Die Hochschule für Bildungsberufe". Es kam in der Folge zu schwierigen Diskussionen und auch zu Auseinandersetzungen.

Heute kann gesagt werden, daß es erfreulicherweise gelungen ist, trotz der schwierigen Verhandlungen einen zukunftsorientierten und richtungweisenden Entwurf auf den Tisch zu bringen. Ich stehe nicht an, von dieser Stelle aus allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Unterrichtsressort, aber auch aus dem Wissenschaftsressort für die Arbeit zu danken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Laßt mich schon zum Schluß kommen, aber doch noch einige der wesentlichsten Punkte ansprechen. Innerhalb von acht Jahren werden hochschulische Einrichtungen für die Ausbildung der Pflichtschullehrer und andere pädagogische Berufe geschaffen. Die organisations- und studienrechtlichen Regelungen müssen den Standards an den Hochschulen und Universitäten entsprechen. Die Studienabschlüsse werden daher akademische Grade beinhalten und international anerkannt werden. Das Zusammenwirken – und das haben Sie offenbar überhaupt nicht wahrgenommen – von Lehre und Forschung ist sicherzustellen, wodurch Kooperationsmöglichkeiten zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gewährleistet sind. Dadurch wird auch sichergestellt, daß gleichwertige Anrechnungen von Studien an den Universitäten und an den Akademien möglich werden.

Die Vertretung der Studierenden ist aus dem Gesetz für die Pädagogischen Akademien überhaupt herausgenommen und ins ÖH-Gesetz übertragen worden. Auch das wird die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Institutionen erleichtern und verbessern.

Das wichtigste Instrument dieses Überleitungsgesetzes – es ist schon mehrfach angesprochen worden – ist die im § 2 genannte Planungs- und Evaluierungskommission, die innerhalb der vorgesehenen Frist die Weiterentwicklung konkret planen, koordinieren und auch evaluieren wird.

Jährlich wird dem Parlament von der Frau Unterrichtsministerin ein Fortschrittsbericht vorgelegt werden. Der Unterrichtsausschuß hat damit ebenfalls die Möglichkeit, die Weiterentwicklung der Pädagogischen Akademien zu begleiten, zu diskutieren und sicherzustellen, daß die erforderlichen Schritte eingehalten werden. Parallel dazu wird es Schul- und Studienversuche geben, die diesen Prozeß der Weiterentwicklung ebenfalls unterstützen sollen.


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