Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 207

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dunst. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.44

Abgeordnete Verena Dunst (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kurz zu einigen Zielen des vorliegenden Antrages betreffend LDG-Änderungen.

Zunächst zum ersten Punkt: Ich sehe das wie Kollege Rada, der das Thema Vertretung bei Verhinderung der Schulleiter vorhin angesprochen hat. Ich bin davon überzeugt, daß die Länder häufig von dieser Maßnahme Gebrauch machen werden, denn oft genug hört man von Lehrern, die nach dem Dienstalterprinzip Vertretungen vorzunehmen hätten, dies aber eigentlich nicht wollen, daß es jeweils nur auf eine schriftliche Anfrage hin, unter Angabe des Grundes, überhaupt möglich war, daß sie von dieser für sie unangenehmen Aufgabe entbunden werden konnten.

Aufgrund der neuen Regelung können Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe wirklich übernehmen wollen und dieser auch zielführend nachkommen, künftig die Vertretung übernehmen. Vor allem geht es dabei – wie Kollege Rada das schon angesprochen hat – sicherlich auch um das Vertrauensverhältnis zwischen dem Direktor und dem Stellvertreter, der die Aufgabe für ihn übernimmt.

Zum zweiten Punkt, zur Gleichstellung bei der Abgeltung für Leiter von berufspraktischen Tagen, nur ganz kurz: Die Organisation von berufspraktischen Tagen beziehungsweise Wochen bedarf etlicher Bemühungen, angefangen von den Vorbereitungen der Schüler über die Suche nach Praxisplätzen für die Betreuung während dieser Tage oder Wochen bis hin zur Nachbereitung. Es ist daher aus meiner Sicht nur fair, daß es zu dieser Gleichstellung kommt.

Zum dritten: Auch auf die Aufhebung der Deckelung hinsichtlich der Kustodiate ist von den Vorrednern schon eingegangen worden. Dazu möchte ich nur kurz sagen, daß diese Deckelung richtig ist. Aber der nächste Schritt, Frau Minister, wäre, daß es auch bei den Gesamtabschlagstunden zum Wegfall der Deckelung kommt.

Nicht enthalten möchte ich mich einer Anmerkung zum Redebeitrag der Frau Abgeordneten Schaffenrath bezüglich der Einteilung der Schulsprengel. Frau Abgeordnete! Sie stellen das so hin, als gäbe es keine andere Möglichkeit. Sie wissen ebensogut wie ich, daß es diese Möglichkeit sehr wohl gibt und daß sich Eltern für eine andere, schulsprengelfremde Schule aussprechen können. Selbstverständlich ist dafür ein Antrag einzubringen, aber es ist grundsätzlich möglich. (Abg. Schaffenrath: Ja, das bedingt Wohlwollen!) Das wollte ich nur kurz dazu sagen.

Zusammenfassend: Alle Punkte des LDG sind im Sinne unserer Schüler und Schülerinnen zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schuster. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

21.47

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag schwerpunktmäßig mit dem Antrag der LIF-Abgeordneten Frau Schaffenrath betreffend Abschaffung der Schulsprengel für Pflichtschulen befassen.

Ich meine, daß dieser Antrag nicht realisiert werden sollte, weil dies größere Probleme für Familien und Gemeinden mit sich brächte. Zuallererst möchte ich eines klarstellen, Frau Kollegin: Die rechtliche Situation sieht vor, daß der Bund lediglich die Grundsatzgesetzgebung vorzunehmen hat, während die Gesetzes- und Vollzugskompetenz in diesem konkreten Fall bei den Ländern liegt. Im folgenden möchte ich Ihnen aber auch darlegen, Frau Kollegin, warum ich


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