Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 100

hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit etwas großzügiger waren. Aber wir bekennen uns grundsätzlich zu dieser Linie, die hier vereinbart worden ist.

Das Gesetz soll praktikabel sein, das ist meine zweite Bemerkung. Aus diesem Grund haben wir uns nach den Ausschußberatungen – wir haben aber auch im Ausschuß darüber diskutiert – noch einmal zusammengesetzt und haben die Meinung vertreten, daß der verlängerte Dienst, wenn dazu auch Ruhezeiten, die Bereitschaftsdienste zählen, von 32 auf 34 Stunden mittels Kollektivvertrag angehoben werden kann.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Feurstein und Genossen betreffend die Regierungsvorlage in 1603 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs erwähnte Gesetzesvorschlag, in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1832 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

In Artikel I Z 3 lautet § 19a Abs. 2 Z 1:

"1. verlängerte Dienste von bis zu 32 Stunden; der Kollektivvertrag kann eine weitere Verlängerung bis zu zwei Stunden für Arbeitnehmer zulassen, die an beiden Tagen des verlängerten Dienstes einen Bereitschaftsdienst während der Mittagssperre leisten,"

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Das bedeutet also, daß der verlängerte Dienst faktisch einen vollen Tagdienst, einen Nachtdienst und wieder einen vollen Tagdienst umfassen kann. Das ist vor allem für kleine Apotheken, die wenig Beschäftigte haben, von größter Bedeutung.

Meine Damen und Herren! Noch eine dritte Bemerkung: Frau Abgeordnete Dr. Pittermann! Ich habe Ihnen sehr gut zugehört, Sie haben die Änderung der Wochenarbeitszeitdurchrechnung von Sonntag auf Samstag als Erfolg für das Personal in den Krankenanstalten bezeichnet. Sie wissen, wir wollten das auch für die Angestellten in den Apotheken erreichen, die mit den gleichen Problemen konfrontiert sind. Leider muß ich feststellen, daß Experten Ihrer Fraktion, nicht die Ministerin, aber Experten Ihrer Fraktion nicht dazu zu bewegen waren, die gleichen Begünstigungen, die gleiche Möglichkeit auch für die Angestellten in den privaten Apotheken zuzulassen, so wie dies in den Krankenanstalten ermöglicht wird. Ich bedaure das sehr, zumal Sie das als großen Erfolg für die Krankenanstalten bezeichnet haben.

Ich muß noch folgendes feststellen: Das Personal von Apotheken in Krankenanstalten kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, aber das Personal von privaten Apotheken hat diese Möglichkeit nicht, einen Wochenarbeitsdurchrechnungszeitraum zu bekommen, der von Sonntag bis Samstag bemessen wird. Ich bedaure das sehr, aber da Sie das so positiv erwähnt haben, Frau Dr. Pittermann, bin ich überzeugt davon, daß man bei nächster Gelegenheit auch für die privaten Apotheken die gleiche Wochenarbeitszeitdurchrechnung erreichen wird, so wie das in den Krankenanstalten der Fall ist. Sie sind eine Kennerin der Materie, daher bitte ich Sie, daß wir vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt auch diesen Wunsch der privaten Apotheken verwirklichen werden können.

Der Gesetzesvorlage geben wir im Sinne des Abänderungsantrages unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

14.36


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