Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 145

Andererseits sagen Sie, Kollege Leikam, der Bundesminister habe seine Verantwortung wahrgenommen. Indem er zum Beispiel § 112 Dienstrechtsgesetz einfach ignoriert hat? Denn das, was jetzt zuletzt geschehen ist – die Außerdienststellung und letztlich die Suspendierung –, hätte sogleich geschehen können. Es ist aber nicht geschehen.

Der Bundesminister zieht jetzt den Menschenrechtsbeirat hoch. Die betroffenen präsumtiven Teilnehmer haben davon in der Zeitung gelesen, sind aber durchgängig noch nicht einmal befragt worden. Es gibt noch kein Statut dazu und gar nichts. Daher komme ich zu dem Ergebnis: Der wahre Grund dafür, warum Kollege Leikam und die sozialdemokratische Fraktion dagegen stimmen, ist: Sie wollen das nicht in einem vorberatenden Ausschuß – der nicht öffentlich ist, möchte ich gleich einmal sagen – erörtern, und sie wollen offenbar auch nicht in einem vorberatenden Ausschuß, der das dann erledigen würde – unsere Ausschüsse sind vorberatende Ausschüsse und keine öffentlichen Ausschüsse –, dagegen stimmen, sonst müßten Sie ja sagen: Her mit dem Antrag, Ausschuß, auf die Tagesordnung, niederstimmen, weg ist er! Das wollen Sie anscheinend nicht. Was spektakulär daran wäre, wenn es in einem Ausschuß beraten würde, das würde ich gerne sehen. Die Ausschüsse sind nicht öffentlich, Herr Kollege Schieder! (Abg. Schieder: Aber die Interpretation ist unzulässig! Man will die Fristsetzung nicht!) Aber wenn er die Fristsetzung nicht will, heißt das, daß er möglichst lange nicht im Ausschuß darüber diskutieren will. (Abg. Schieder: Das meinen Sie! Das muß nicht die Wahrheit sein! Das glauben Sie! Das vermuten Sie! Das unterstellen Sie! Das ist unlogisch, was Sie sagen!) Aber das ist der Grund, sonst braucht er ja keine Fristsetzung abzulehnen. Oder er ist sich des Abstimmungsergebnisses doch unsicher. Vielleicht wankt der Koalitionspartner, ich weiß es nicht.

Aber wenn man den Kollegen König gehört hat, kommt man nicht zu dem Ergebnis, daß der Koalitionspartner wankt, da Kollege König auch die Volte geschlagen hat, indem er gesagt hat: Wer sich darüber beschwert und wer einen Minister politisch für verantwortlich hält, wenn er etwas nicht gewußt hat, was er bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seines Amtes hätte wissen müssen, der diffamiert irgendwelche Gesetzesvorschriften. Also: Ist das Ums-Leben-Bringen eines Schubhäftlings etwas, was in den Schubhaftbestimmungen vorgesehen ist oder nicht? Ich sage: Nein, es ist nicht vorgesehen. Wenn man daher die fehlerhaften Abläufe, die schweren Fehler kritisiert, kritisiert man nicht die Bestimmungen, sondern den Umgang mit den Bestimmungen. Daher ist Herr Kollege König in seiner Argumentation auch nicht sehr schlüssig gewesen. (Abg. Schieder: Oder die Nichtbeachtung der Bestimmungen!) Die Nichtbeachtung der Bestimmungen. Richtig, genau! Es ist der Umgang mit den Bestimmungen, die Art und Weise. Und das ist die Frage und das, was die abstrakte politische Verantwortung eines Regierungsmitgliedes ist.

Es wäre doch sinnvoll, das in einem vorberatenden Ausschuß ohne Öffentlichkeit zu diskutieren. Des Abstimmungsergebnisses dort können Sie sich ohnedies gewiß sein. Ich nehme ja nicht an, daß die Argumente, die dort noch einmal erörtert werden, Ihre Meinung wirklich umstimmen werden. Sie sind sich ja ohnedies ganz sicher, daß Sie auch ohne Diskussion wissen, was richtig ist.

Daher meine ich, daß die Positionen des Kollegen Leikam – Sozialdemokratische Partei –, des Kollegen König – ÖVP – und die der Kollegin Madl nur dann richtig sind, wenn Sie keinen Wert darauf legen, daß das wirklich ernsthaft in einem vorberatenden Ausschuß diskutiert wird. Ich meine, offenbar trauen Sie Ihren eigenen Argumenten nicht und haben Angst davor, daß in einem nichtöffentlichen Ausschuß vielleicht manches noch zur Sprache kommen könnte, was dann vielleicht die Mehrheit gefährden könnte. Daher ist es einfach unredlich, zu behaupten, es ist schlecht, wenn für die Behandlung einer derartigen Sache eine Frist gesetzt wird. Sie wollen offenbar selbst, daß der Mißtrauensantrag so lange wie möglich schwebend bleibt. Das kann ich, wenn ich Ihre Position einnehme, nicht nachvollziehen. (Beifall beim Liberalen Forum und den Grünen.)

Sie könnten ja sagen, Sie machen das, um uns einen Gefallen zu tun. Aber das glauben Sie ja wahrscheinlich selbst nicht. Sie trauen sich nicht, Sie wollen nicht, Sie haben keine Lust. Außerdem: Wenn irgendwelche Oppositionsparteien Anträge stellen, ist es offenbar so und so


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