Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 195

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 13. Juli 1999 ein Konzept vorzulegen,

1. das eine Auflistung jener Urkunden enthält, zu deren Besitz die BürgerInnen vom Staat verpflichtet werden oder deren Ausstellung als Grunddienstleistung des Staates angesehen werden kann,

2. das eine gebührenfreie Ausstellung dieser Urkunden vorsieht,

3. das ferner in einer Gegenüberstellung darstellt, wie sich die derzeitigen Gebühreneinnahmen zu künftig möglichen Verwaltungsentlastungen durch eine gebührenfreie Ausstellung verhalten."

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Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, der soeben verlesen wurde, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Jetzt liegt noch eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Hagenhofer vor. – Bitte.

21.12

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es zeigt sich unbestritten, daß Staatssekretär Ruttenstorfer bemüht ist, die öffentliche Verwaltung bürgernäher und serviceorientierter zu gestalten.

Zum einen gilt das für die Reform der Zahlungen. Daß die Stempelmarken jetzt auch in der Behörde bezahlt werden können – in bar, auf Kredit oder mit Scheckkarte –, ist insofern bürgerfreundlicher, als man dort nicht mehr gesagt bekommt: Soundso viele Stempelmarken müssen Sie aus der Trafik oder im ersten oder zweiten Stock holen, sondern daß man den Betrag gleich bar erlegen kann. Es zeigt sich auch insofern bürgerfreundlich, als beim eben genannten Mopedausweis, für den sieben Gebühren und Abgaben zu entrichten waren, künftig eine einzige Gebühr in Höhe von 410 S verlangt wird.

Das meiner Ansicht nach Wesentlichste an dieser Gebührenreform ist, daß nicht Menschen zweier Klassen entstehen, nämlich diejenigen, die schriftliche Anfragen über das Internet stellen können, das auch wollen und die Mittel dazu haben, und jene Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – keinen Zugang über das Internet haben und die Form der schriftliche Anfrage wählen müssen und dafür Gebühren zu zahlen haben. Das ist jetzt ausgeschaltet, die Bürger sind auch in diesem Bereich gleichgestellt. Das finde ich gut und bürgerfreundlich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Wir gelangen zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt vorgenommen wird.

Wir stimmen zunächst ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1812 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.


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