Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 206

verträglichkeitsprüfungsgesetz – UVP-G), BGBl. Nr. 697/1993, geändert durch BGBl. Nr. 773/1996, ersetzt wird (1057/A)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt noch zum Punkt 28 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Herr Abgeordneter, Ihrem Klub steht noch eine Restredezeit von 4 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

21.57

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herrn! Die österreichische Bundesregierung hätte mit Stichtag 14. März ein EU-konformes Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung vorlegen müssen. Wie es den Anschein hat, wird auch der für den 10. Juni festgesetzte Termin für einen Umweltausschuß nicht wahrgenommen werden können, zumindest was die Behandlung dieses notwendigen Regierungsvorhabens betrifft, weil es zu keiner Einigung zwischen den beiden Regierungsparteien gekommen ist.

Das ist der Stand der Informationen, die mir vorliegen, und ich glaube auch, daß es sich so verhält, weil vor allem die Sozialpartner nicht bereit sind, dem zuzustimmen, was seitens des Ministeriums vorgelegt wurde, beziehungsweise auch die Umweltorganisationen mit dem, was vorgelegt wurde, keine allzu große Freude haben.

Aus diesem Grunde haben wir Freiheitliche einen eigenen Entwurf vorgelegt. Dieser Entwurf beinhaltet als wesentlichen Punkt eine von allen gewünschte Verwaltungsvereinfachung, nämlich daß die Gewerbebehörde gleichzeitig UVP-Behörde ist. Das bedeutet wiederum, daß diese Behörde die Einreichbehörde für alle anlagenbezogenen Verfahren ist. Dazu gibt es festgesetzte Fristenläufe, die generell zur Verkürzung der Fristen führen, die heute noch relativ lang sind und Vorhaben, die relativ rasch umgesetzt werden sollten, hinauszögern. Zudem gibt es eine klar umrissene Liste UVP-pflichtiger Verfahren. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Umweltminister, der Vollzug liegt bei den Landeshauptleuten.

Mit Erlassung eines positiven Bescheides gehen, wenn es nach unserem Vorschlag geht, die Durchführungskompetenzen an die Materienbehörden über. Die Bürgerbeteiligung ist so geregelt, daß jedermann Einsichtsrecht und Stellungnahmerecht hat, daß Bürgerinitiativen ein erweitertes Anhörungsrecht haben und diese gegenüber den Behörden durch ihre vereinsrechtlich legitimierten Vertreter, zum Beispiel Umweltanwälte, repräsentiert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist, wie ich meine, ein Antrag, der durchaus dem entspricht, was einerseits von der EU und andererseits von der Wirtschaft gefordert wird, aber auch dem entspricht, was sich Umweltorganisationen vorstellen. Es würde uns Freiheitlichen natürlich große Freude machen, wenn sich dieser Antrag zumindest teilweise in der Arbeit der Re-gierung wiederfände, sollte diese endlich einmal in der Lage sein, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl. Ing. Kummerer. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

22.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde mich in der gebotenen Kürze zu diesem komplexen Thema äußern.

Karl! Ich akzeptiere sehr wohl die Mühe und Arbeit, die du dir gemacht hast, nicht nur damit, daß du 1993 einen kompletten Gesetzestext vorgelegt hast, sondern auch jetzt wieder mit der Einarbeitung der EU-Richtlinie! Du hast auch recht, daß Österreich mit der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie seit dem 14. März säumig ist, du hast aber nicht recht, wenn du daraus schließt, daß nichts geschehen ist, denn die Regierungsparteien waren in dieser Zeit sehr wohl tätig, und ich darf dich daran erinnern, daß es bereits vor zwei Jahren einen Entwurf zur Änderung des UVP-Gesetzes gegeben hat.


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