Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 67

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Das ist genau jenes Beispiel, das ich befürchtet habe. Das ist ein inhaltlicher Debattenbeitrag. (Abg. Dr. Krüger: Das ist unrichtig!) Nein, Sie müssen in einer persönlichen Erwiderung Ihre ganz besondere persönliche Betroffenheit darlegen. Verzeihen Sie, das war es nicht. (Abg. Dr. Krüger: Ich möchte meine persönliche Betroffenheit darlegen!)

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Hohes Haus! Meine persönliche Betroffenheit sehe ich darin, daß mir Frau Kollegin Fekter unrichtigerweise unterstellt hat, etwas Falsches gesagt zu haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Tatsächlich ist es so, daß der Kindesmißbrauch, der nicht durch eine geschlechtliche Vereinigung erfolgt, bis zu fünf Jahren bedroht ist und auch unter die Diversion fällt. Ich kann Ihnen das gleich anhand des Strafgesetzbuches nachweisen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Das war auch jetzt keine persönliche Erwiderung. Ich bitte, sich in Zukunft in dieser Frage etwas geschäftsordnungskonformer zu verhalten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.12

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Feststellungen treffen. Erstens – das betrifft auch Herrn Kollegen Barmüller –: Für uns von der Österreichischen Volkspartei bedeutet Ehe nicht Joch, nicht Bevormundung und Einengung, sondern Schutz. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens sehen wir in einer Lebensgemeinschaft eine Alternative, sie kann aber natürlich nicht die gleichen Rechte genießen, wie sie durch einen Ehevertrag eingeräumt werden, den zwei Ehepartner miteinander geschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Für uns bedeutet der Schutz der Ehe zugleich auch Schutz der Kinder, die wir als Bestandteil dieser Gemeinschaft sehen, und wir wollen nicht wie Frau Kollegin Schmidt und, wie ich gelesen habe, auch Herr Kollege Jarolim die Kinder aus der Ehe hinauswerfen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Fekter: Ganz richtig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für alle, die heute von Frauenfreundlichkeit geredet und mehr Rechte und mehr Schutz für die Frauen verlangt haben, darf ich noch einmal von diesem Platz aus feststellen, was ich auch immer in der Debatte zu Sozialgesetzen gesagt habe: Die Befreiung der Frau aus der Ehe führt meistens, in den häufigsten Fällen zu einer neuen Abhängigkeit, weg vom Mann in eine neue Abhängigkeit, nämlich in die der Sozialämter und der öffentlichen Hand. Das wollen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Zur vorliegenden Regierungsvorlage möchte ich folgendes sagen: Herr Bundesminister! Ich bedanke mich sehr herzlich für die Tradition, möchte ich fast sagen, die bei Justizvorlagen herrscht. Es sind dieses Mal zweieinhalb Jahre seriöse langfristige Vorberatungen geführt worden, und das Ergebnis ist ein ausgewogenes Produkt, das auf die Einzelfallgerechtigkeit abstellt. Wir freuen uns darüber.

Mich haben die Vorwürfe bezüglich des Gesetzes getroffen, weil ich mich sehr darüber gefreut habe, daß die Regierungsvorlage beschlossen worden und im Hause eingelangt ist. Ich bekenne mich aber auch dazu, daß es uns im letzten Augenblick in einigen Punkten, auf die wir von Praktikern aufmerksam gemacht worden sind, gelungen ist, Verbesserungen zu bewirken.

Erstens ist es uns sehr wichtig gewesen, daß der Ehebruch als Verschuldensprinzip beibehalten wird. Es war uns wichtig – und ich habe das von niemandem anderen gehört –, daß ein Tatbestand des Ehebruches, nämlich die körperliche Gewalt und seelisches Leid, im Gesetz verankert


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