Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 72

Für mich und für uns von den Grünen war die Streichung des Verschuldensprinzips so etwas wie der Minimalkonsens, damit wir überhaupt daran gehen, über eine Reform des Eherechtes und des Scheidungsrechtes zu sprechen. Das ist für mich der Minimalkonsens! Denn in dem Aufrechterhalten des Verschuldensprinzips gipfelt ja die Ungerechtigkeit und die Ungleichbehandlung am stärksten! Wir sind meilenweit von einer Gleichbehandlungspolitik entfernt, wenn heute diese Novelle angenommen und beschlossen wird.

Ich lege besonderen Wert auf diese Feststellung: Wir sind meilenweit entfernt von jeder Form der Gleichbehandlungspolitik! Machen Sie von der SPÖ sich nichts vor! Und auch Sie, Frau Ministerin: Machen Sie sich nicht vor, daß Sie mit dieser Novelle irgend etwas im Sinne einer Gleichbehandlungspolitik erreicht haben! Davon sind wir nach wie vor weit entfernt.

Ich möchte drei Beispiele aufzählen, weil sie markant sind und weil auch meine Vorrednerinnen zum Teil auf diese Bespiele eingegangen sind. Sie – vor allem Sie von der ÖVP – rühmen sich ja, in bestimmten Ausnahmefällen nun eine Verschuldensunabhängigkeit zugelassen zu haben. Dabei wird das Beispiel der Frau mit den Kindern unter fünf Jahren angeführt, das Beispiel der "jungen Muttis", wie das Frau Kollegin Fekter immer so nett und adrett hier formuliert hat.

Ich frage mich nur: Was ist denn der Preis, den diese – wie Sie es formulieren – "jungen Muttis", diese jungen Frauen dafür zahlen müssen? – Der Preis dafür ist, daß sie nicht arbeiten gehen können und dürfen, wenn sie diesen Unterhalt nicht verlieren wollen! Der Preis dafür ist, daß sie nach fünf Jahren, wenn sie es sich überlegen, eventuell arbeiten zu gehen, auf dem Arbeitsmarkt kaum mehr Chancen haben werden, überhaupt eine Arbeit zu finden!

Fünf Jahre lang nicht arbeiten zu gehen, das macht eine Rückkehr auf den Arbeitsplatz und eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt so gut wie aussichtslos! Das wissen wir alle aus der Frauenpolitik, das wissen wir alle aus der Debatte über die Gleichbehandlungspolitik. – Das ist offensichtlich der Preis, den diese Frauen zahlen müssen und den Sie hier besonders feiern, besonders herausstreichen wollen.

Abgesehen davon ist es für mich überhaupt völlig absurd, Frauen sozusagen indirekt vorzuschreiben, daß sie nicht arbeiten gehen sollen, können, dürfen, weil sie sonst ihren Unterhalt verlieren, denn sie sind dadurch ja benachteiligt!

Selbst dann, wenn sie arbeiten gingen, hätten sie ja eine doppelte Belastung. Sie hätten die Last, daß sie arbeiten – Teilzeit arbeiten oder wie immer –, und die Last, daß sie für die Versorgung, für die Erziehung der Kinder aufkommen müssen. Aber diese Ungleichbehandlung haben Sie überhaupt nicht aus dem Weg geräumt – im Gegenteil! Sie haben dem Vater sozusagen noch den Persilschein ausgestellt: Er kann sich ruhig nur mehr um seinen Job kümmern, er braucht überhaupt nichts anderes zu bedenken. Er kann weiter den Freizeitvater, den Wochenendvater spielen, völlig unbesorgt und ohne Hindernisse.

Das ist ein Kompromiß, der mehr als faul ist! Noch einmal: Er bringt sie meilenweit weg von jeder Gleichbehandlungspolitik!

Spinnen wir es weiter: Was ist mit der Frau mit den halbwüchsigen Kindern, die unter Umständen nicht in eine solche Verschuldensunabhängigkeit hineinkommt? Was ist mit ihr, und was ist mit den halbwüchsigen Kindern? Wo wird das geregelt? Diese Kinder bedürfen noch genauso der Aufsicht, der Pflege, der Erziehung und vielleicht auch der besonderen Zuwendung der Eltern! Was ist mit diesen Fällen? – Diese Fälle werden in Ihrem Gesetz überhaupt nicht geregelt!

Oder: Was ist mit der Frau nach langer Ehe? – Das ist wieder einer dieser Fälle, bei denen ausnahmsweise eine Verschuldensunabhängigkeit eintreten kann. Diese Frau, die vielleicht 60 Jahre alt ist, die ihre Ehe noch in der ganz traditionellen Auffassung geschlossen hat, daß sie zu Hause ist, für den Haushalt sorgt, für die Kinder sorgt, für die Erziehung der Kinder sorgt, wird dann vielleicht mit 50, 60 Jahren geschieden. Sie hat keine Chance auf irgendeine Arbeit, sie hat vermutlich nicht einmal eine eigenständige Altersvorsorge. Was ist mit dieser Frau? Soll sie alle drei Jahre vor Gericht gehen und darum streiten, daß sie vielleicht noch ein würdiges Aus


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