Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 83

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

2. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1775 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz 1988 geändert wird (Kartellgesetznovelle 1999 – KartGNov. 1999) (1923 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Entschließungsantrag 1056/A (E) der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend Erhaltung von Wettbewerb und Marktwirtschaft durch ein stärkeres Kartellrecht (1924 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Entschließungsantrag 52/A (E) der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend Reform des Insolvenzrechtes zur Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten (1925 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun die Punkte 2 bis 4 der Tagesordnung auf, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.15

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die zur Beschlußfassung vorliegende Kartellgesetznovelle stellt selbst nach den Erläuterungen des Ministers lediglich eine kleine Etappe in Richtung eines effizienten Kartellrechts dar. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß man bei der Materie Kartellrecht – so wie bei verschiedensten andere Materien – in diesem Hohen Haus innerhalb dieser Legislaturperiode nicht jenes Ergebnis erreichen konnte, das sich die Regierungsparteien vorgenommen hatten. Ob es der Medien-bereich ist, in dem ein völliges Versagen der Regierungsparteien zu beklagen ist, oder auch der jetzt vorliegende kartellrechtliche Bereich: Es bleibt alles beim alten; es wird lediglich ein kleiner Schritt vorwärts gemacht.

Schon bei der Beschlußfassung dieser Kartellgesetznovelle sagen sogar jene, die sich dafür stark machen: Es ist bereits jetzt neuer Reformbedarf gegeben!

Meine Damen und Herren! Ich stelle hier die Frage: Was ist denn das für ein Gesetz, das wir hier im Hohen Haus zu beschließen haben, wenn wir schon am Tag der Beschlußfassung sagen – nicht nur wir von der Opposition vertreten diese Meinung, sondern das sagen auch Vertreter der Regierungsparteien bereits am Tag der Beschlußfassung –, daß diese Kartellgesetznovelle nicht ausreichend ist? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, eine größere Bankrotterklärung der Regierungspolitik in Sachen Kartellrecht, in Sachen Medienrecht ist kaum vorstellbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja schon bisher gesehen, daß der Bereich Kartellrecht in Österreich ein Papiertiger ist. Wenn wir über den Tellerrand hinausblicken, stellen wir fest, daß andere Staaten ein ganz anderes Kartellrecht haben, nämlich ein viel schärferes Kartellrecht, ein wirklich effizientes Kartellrecht zum Schutz auch von Klein- und Mittelbetrieben.


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