Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 191

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Klara Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.24

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige erzwungene Änderung des Tiertransportgesetzes, durch welche die Höchsttransportzeit von sechs Stunden aufgelassen wird, zeigt, daß sowohl auf österreichischer als auch auf europäischer Ebene schwere Versäumnisse zu verzeichnen sind.

Österreich hat schon 1995, als die EU-Richtlinien diskutiert wurden, trotz einer Unterstützung durch den EU-Hauptausschuß viel zu wenig Druck in der Hinsicht gemacht, daß die österreichischen Gesetzesbestimmungen über die Dauer des Transportes auch auf europäischer Ebene übernommen werden konnten. Ich bin überzeugt, daß mit mehr Engagement die Erreichung von Ausnahmebestimmungen für Österreich betreffend die Beibehaltung seiner Regelungen durchaus möglich gewesen wäre, zumal im Vertrag von Amsterdam inzwischen ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen wurde, daß höhere Umweltstandards – und um solche handelt es sich hiebei – beibehalten werden können.

Hinweisen möchte ich auch darauf, daß ein noch größeres Problem als die Transportdauer die mangelhafte Ausstattung der Transport-LKW vor allem aus den Oststaaten darstellt. (Beifall beim Liberalen Forum.) Diese sind nicht mit ausreichenden Belüftungs-, Tränk- und Füttervorrichtungen ausgestattet. Diesbezüglich ist Handlungsbedarf gegeben, und darauf sollten die Herren Minister Einem und Molterer hinarbeiten, wenn sie sich für Änderungen der Richtlinien einsetzen.

Das europäische Urteil, welches uns zwingt, unser Tiertransportgesetz zu ändern, zeigt aber vor allem auch auf, daß die einzige Chance zur Beendigung der tierquälerischen Lebendtransporte in der Abschaffung der Subventionen für Lebendtransporte und in der verstärkten Förderung von Kühlfleischtransporten besteht. Darauf muß hingearbeitet werden. Diesbezüglich gehe ich mit Frau Kollegin Parfuss konform, die leider schon wieder nicht da ist, genausowenig wie beim vorigen Gesetz. Das tut mir leid, denn ich würde ihr gern auch einmal etwas Gutes sagen, so wie ich sie vorhin sehr gerne kritisiert hätte.

Leider ist all das kein Thema für EU-Kommissar Fischler. Er geht einen schlechten Weg, indem er die sogenannten Exporterstattungen von Lebendtransporten im vergangenen Herbst wieder um 8 Prozent erhöht hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Subvention von 10 000 S pro Lebendrind ist für die Exporteure ein lukratives Geschäft!

Ich schließe aus all dem, daß die EU noch keine funktionierende politische, sondern nur eine Wirtschaftsgemeinschaft ist. So richtig und sinnvoll die Förderung des freien Warenverkehrs ist, so befremdlich ist es, daß dieses Prinzip gerade auf die Lebendtiertransporte angewendet wird. Denn erstens sind fühlende Lebewesen davon betroffen, die keine Waren sind, und zweitens müssen diese Tiertransportrichtlinien und -gesetze ja nur deshalb erlassen werden, weil die Zahl der Tiertransporte aufgrund der Subventionen so zugenommen hat.

Meine Damen und Herren! Wenn heute die für uns geltenden EU-Richtlinien beschlossen werden müssen – ich sage bewußt: müssen –, dann hoffe ich zumindest, daß diese auch strenger kontrolliert werden. Denn in der Vergangenheit war auch das österreichische Gesetz mit der Sechsstundenregelung weitgehend ein sogenanntes Papiergesetz. Ich persönlich glaube den Tierschützern und den Institutionen, die uns das immer wieder vor Augen gehalten haben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

20.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.28

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der heute in Behandlung stehende Initiativantrag zum


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