Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 53

Insgesamt geht es hier um ein enormes Programm für die jungen Menschen in Österreich. Ich gebe zu: Es ist das ein teures Programm!

Kollege Böhacker hat hier liberal-konservative Ökonomen zitiert, die alle für einen schlanken Staat sind, die alle dafür sind, daß man möglichst viele Staatsausgaben abbaut. Dazu kann ich nur sagen: Schauen Sie sich an, wie dort die Jugendarbeitslosigkeit ausschaut. In vielen Staaten gibt es Jugendarbeitslosigkeitsraten von 20 Prozent, 15 Prozent – in Österreich liegt sie bei 4,6 Prozent. Das bedeutet, die jungen Menschen in Österreich haben durch unsere konkrete Politik eine Perspektive bekommen. Wir haben ein Abgleiten in die Jugendarbeitslosigkeit verhindert (Zwischenruf des Abg. Böhacker) und damit für Zehntausende junge Menschen Schritte gesetzt, die für ihr gesamtes Leben wichtig sind, und darauf können und sollten wir gemeinsam stolz sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann zusammenfassen: Diese Steuerreform ist gerecht; gerecht, weil sie den Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen zugute kommt. Diese Steuerreform ist wirtschaftlich vernünftig. Diese Steuerreform ist solid finanziert, das heißt, es ist eine dauerhafte Steuerreform.

Andere Parteien mögen Wunschkataloge aufstellen, wir haben mit dieser Steuerreform konkret gehandelt. Wir haben damit einen Schritt für Österreich gesetzt, für die Österreicher und Österreicherinnen und für die österreichische Wirtschaft. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Haigermoser: Halleluja!)

10.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll zum Bericht des Finanzausschusses, auf den der Redner Bezug genommen hat, ist schriftlich verteilt worden, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll und Genossen zum Bericht des Finanzausschusses (1858 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Investmentfondsgesetz 1993 und die Bundesabgabenordnung geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird (Neugründungs-Förderungsgesetz – NEUFÖG), eingeführt wird, weiters das Versicherungsaufsichtsgesetz 1978, das Gerichtsgebührengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz 1996 und das Normverbrauchsabgabegesetz geändert werden (Steuerreformgesetz 2000) – (1776 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Gesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Elektrizitätsabgabegesetz, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Investmentfondsgesetz 1993 und die Bundesabgabenordnung geändert werden und mit dem ein Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben gefördert wird (Neugründungs-Förderungsgesetz – NEUFÖG), eingeführt wird, weiters das Versicherungsaufsichtsge


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