Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 116

Die EU-Richtlinie besagt, das darf es nicht geben, das heißt, im Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird das ausgeschlossen; im Zahlungsverkehr mit dem Inland ist es aber weiterhin möglich. Der Umstand, daß es eine Richtlinie gibt, die besagt, man muß das im grenzüberschreitenden Verkehr regeln, hätte nicht davon abhalten dürfen, eine entsprechende Regelung vorzubereiten, also das Ganze in ein Gesetz zu gießen, das auch für das Inland gilt.

Daher werden wir dieser Vorlage unsere Zustimmung nicht erteilen – nicht erteilen auch aus einem zweiten Grund, weil unserer Meinung nach im Finalitätsgesetz ein gravierender Mangel enthalten ist. Auch da schreibt die Richtlinie vor, daß sich der Kreditapparat – sei es direkt oder indirekt – in einem Clearing- und Abrechnungssystem oder in mehreren zu organisieren hat. Tatsächlich wird dann das Gesetz viel restriktiver und schreibt ganz konkrete Normierungen vor. Da sagt auch völlig zu Recht das Bundesministerium für Justiz, diese Regelung ist über das Ziel geschossen, denn es gibt auch eine indirekte Teilnahme an einem Clearing- und Abrechnungssystem, und man hätte nicht so weit gehen müssen. Diesbezüglich greift man wieder zu sehr in den Markt ein, auf der anderen Seite läßt man jedoch wichtige Dinge offen.

Das alles sind Gründe dafür, warum wir bei bestem Wissen und Gewissen dieser Vorlage keine Zustimmung erteilen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es gibt kein Schlußwort der Berichterstatter, und wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung, und zwar über jeden Ausschußantrag getrennt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen samt Titel und Eingang in 1770 der Beilagen.

Für den Fall der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt einhellig. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies erfolgt einhellig. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1894 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Abänderungsantrag vorliegt, werden wir sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des eben erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.

Ich bitte Sie für den Fall Ihrer Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte Sie gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen für den Fall Ihrer Zustimmung in dritter Lesung. – Auch dies ist die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.


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