Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 164

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächstes kommen wir jetzt zur Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Schmidt, dem Justizausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 490/A der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend Änderung des Mietrechtsgesetzes eine Frist bis 9. Juli 1999 zu setzen.

Die Abstimmung über diesen Antrag erfolgt nach Schluß dieser Debatte.

Ich rufe Ihnen noch einmal die Redezeiten in Erinnerung: Der Erstredner hat zur Begründung des Antrages 10 Minuten, alle anderen Abgeordneten 5 Minuten. Mitglieder der Regierung und Staatssekretäre sollen sich auch an einer Redezeit von längstens 10 Minuten orientieren.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller das Wort, der für die Begründung seines Antrages eine Redezeit von 10 Minuten hat. – Bitte.

17.35

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag betreffend die Änderung des § 14 Abs. 3 zweiter Satz des Mietrechtsgesetzes betrifft Lebensgemeinschaften. Es hat im Dezember des Jahres 1996 eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes gegeben, der diese Bestimmung dahin gehend auslegt, daß sie nur für heterosexuelle und nicht auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gilt.

Der Antrag, den wir heute mit 9. Juli fristsetzen wollen, besagt, daß dieses Eintrittsrecht im Todesfall des Hauptmieters in einer Lebensgemeinschaft auch für gleichgeschlechtliche Lebensgefährten gelten soll.

Der Grund, meine Damen und Herren, warum wir diesen Antrag fristsetzen, ist der, daß er seit gut zwei Jahren hier in diesem Hause liegt, daß es seit dem Dezember 1996 jedes Jahr Fälle gibt, bei denen aus unserer Sicht unsachlich soziale Härten produziert werden, weil es eben durch den Obersten Gerichtshof eine sehr restriktive Auslegung gegeben hat. Wir meinen daher, daß eine Klarstellung dieser Bestimmung dahin gehend, daß sie auf jede Lebensgemeinschaft anzuwenden ist, sinnvoll wäre.

Daher, meine Damen und Herren, bitten wir Sie, daß dieser Antrag im Ausschuß inhaltlich besprochen wird, daß es mit Ihnen ein Abwägen aller Pro und Kontra geben kann. Unter dieser Voraussetzung wäre es möglich, diesen Antrag auch noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. – Wenn das nämlich nicht bis zum 9. Juli geschieht, dann wird garantiert bis ins Jahr 2000 hinein eine solche Diskussion nicht mehr stattfinden. Das hielten wir für verfehlt, weil diese Bestimmung in ihrer derzeitigen Form unserer Meinung nach gleichheitswidrig ist und jedes Jahr soziale Härten produziert, die einfach abgestellt gehören.

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne bitte ich, daß wir diesen Antrag noch vor den Juli-Sitzungen im Ausschuß beraten können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Herr Abgeordneter, für Sie gilt – wie für alle weiteren Abgeordneten –: 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

17.37

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir Sozialdemokraten können ganz offen sagen, daß wir inhaltlich mit diesem Antrag voll übereinstimmen; wir haben auch einen ähnlichen Antrag im Jahre 1997 eingebracht. Es wäre natürlich hoch an der Zeit, viele dieser Bestimmungen, die diskriminierend wirken und nach wie vor bestehen, die sicherlich auch verfassungsrechtlich höchst bedenklich sind, in koalitionärer Partnerschaft und mit erfolgreicher Überzeugungsarbeit abzuschaffen. (Abg. Dr. Krüger: Also werden Sie diesem Fristsetzungsantrag zustimmen?) Nein, ich werde nicht zustimmen, denn in dieser koalitionären Partnerschaft ist auch auf den anderen Rücksicht zu nehmen, wobei ich hoffe, daß es in dieser Partnerschaft für Partnerschaften in Hinkunft mehr Verständnis gibt.


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