Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 171

Immer dann, wenn im Budgetausschuß über den Budgetvollzug diskutiert wird, gibt es naturgemäß zwei Standpunkte: einerseits den Standpunkt der Regierung, daß die Flexibilität beim Budgetvollzug aufrechtzuerhalten ist, und andererseits den Standpunkt der Opposition, daß die Kontrolle nicht streng genug sein kann.

Ich denke, daß die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegt, und vor allen Dingen glaube ich, daß wir Kontrolle mit Augenmaß zu betreiben haben, um die Regierung in ihrer Handlungsfähigkeit – und damit meine ich eine positive Handlungsfähigkeit – nicht zu beeinträchtigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verweise darauf, daß gerade vor einigen Tagen der OECD-Wirtschaftsbericht über Österreich mit dem Schwerpunkt Förderung von Unternehmertum und Beschäftigung herausgekommen ist. In diesem OECD-Bericht wird auf die Budgetpolitik der Regierung Bezug genommen. Es wird darin eindeutig festgestellt, daß es in den Jahren 1993 bis 1995 die große Gefahr gegeben hat, daß die Budgetkontrolle außer Kontrolle geraten hätte können. Es wird aber auch bescheinigt, daß in den folgenden Jahren 1996, 1997 und 1998 die Budgetkontrolle, der Budgetvollzug – total abgehoben vom Jahr 1995 – eigentlich vorbildhaft funktioniert hat. Es ist immerhin gelungen, das Defizit von 5 Prozent des BIP auf zunächst 3,7 Prozent, dann 2,7 Prozent und schließlich 2,5 Prozent zu reduzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird immer wieder von Strukturreformen gesprochen. Ich finde, es zeigt sich auch in ganz allgemeinen Debatten, daß unter Strukturreform jeder etwas anderes versteht. Das hat beispielsweise auch die letzte Dringliche Anfrage gezeigt: Es wurde behauptet, für alles sei Geld da, es seien 3 Milliarden für eine Tunnelröhre da, nur für den Kinderbetreuungsscheck sei kein Geld vorhanden. – Ich meine, so zu argumentieren ist etwas zu oberflächlich.

In diesem OECD-Bericht wird ganz klar und deutlich festgehalten, daß es in den letzten drei Jahren gelungen ist, im Primärhaushalt Überschüsse zu erzielen. Und das spricht – ich möchte es ganz offen ausdrücken – doch sehr für den Budgetvollzug des Herrn Bundesfinanzministers Edlinger.

Herr Finanzminister! Ich glaube, etwas Besseres könnte im Grunde genommen in einem derartigen Bericht nicht stehen. Und ich möchte damit auch den Wunsch an die Oppositionsparteien verbinden, nicht leichtfertig irgendwelche Strukturreformen in den Raum zu stellen, denn sie sind in praxi wesentlich schwerer umgesetzt, als dies zum Ausdruck gebracht wird.

Ich betone, daß wir uns ja gerade beim Budgetvollzug einigen Kontrollen unterworfen haben, beispielsweise die Erfüllung der Maastricht-Kriterien. Ich sage aber auch, wir haben im Bundeshaushaltsgesetz verschiedenes geändert, unter anderem haben wir uns auch einem Konsultationsmechanismus unterworfen. Das heißt, nicht nur der Bund hat einseitig zu verändern, sondern er hat auch die Länder und die Gemeinden, so sie betroffen sind, mit einzubinden. Diese Unterwerfung unter Normen ist ganz wesentlich, sie bedingt allerdings auch, daß der Vollzug straffer gehalten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muß aber auch Platz sein für Flexibilität, wann immer diese erforderlich ist. Gerade die jüngsten Ereignisse im Kosovo und in Afrika haben gezeigt, daß diese Flexibilität auch bei Einsätzen in Friedensaufgaben unbedingt erforderlich ist.

Daher erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

 

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Mag. Mühlbachler, Ing. Gartlehner und Genossen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1717 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert wird (6. BFG-Novelle 1999) (1908 der Beilagen)


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