Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 173

Dann haben wir im Grünen Klub das bemerkt, und ich habe eine wütende APA-Aussendung formuliert, etwa nach dem Motto: "Der Krieg läuft, es gibt kein UNO-Mandat, es gibt keinen Sicherheitsratsbeschluß, es gibt keine Hauptausschußbefassung. Aber österreichisches Militär soll in den Kosovo? Seit wann?!" – In den Kosovo!

Zufall oder nicht, einige Stunden später gab es den ersten Abänderungsantrag der Regierungsparteien, und darin war nun nicht mehr vom Einsatz des Bundesheeres im Kosovo die Rede, sondern von humanitären Hilfseinsätzen im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg. – Jetzt kann man es sich aussuchen: Ist das eine Schlamperei oder was? Wissen die Damen und Herren im Verteidigungsministerium nicht, daß der Kosovo nicht identisch ist mit Albanien und Mazedonien? – Dort waren nämlich die österreichischen friedlichen Truppen für den Aufbau eines Lagers und so weiter, aber nicht "im Kosovo". (Abg. Rosemarie Bauer: "Waren"! – Abg. Dkfm. Mühlbachler: Stimmt schon!) – Das stimmt schon – okay!

In den Erläuterungen ist es wieder zweideutig, auch im Abänderungsantrag. Da heißt es: "dient der Verlängerung des Kosovo-Einsatzes". – Diese Truppen waren und sind aber bisher nicht "im Kosovo" eingesetzt! (Abg. Dkfm. Mühlbachler: Herr Professor! Das kann man wohl kombinieren! – Abg. Rosemarie Bauer: Blitzgneisser!) – Richtig, das kann man kombinieren, und wenn man die österreichische Schlamperei kennt und gewohnt ist, dann kann man auch zu dem positiven Schluß kommen: Das war nicht so gemeint! Das war keine Intrige des Verteidigungsministeriums, der das Finanzministerium auf den Leim gegangen ist! Das wird schon so gewesen sein! (Bundesminister Edlinger: Das gilt nicht!)

Nächster Punkt: Dieser Abänderungsantrag beziehungsweise die Ermächtigung des Finanzministeriums, für diesen Einsatz mehr auszugeben, bezieht sich nach dem Text des Artikels auf humanitäre Hilfseinsätze. – Wir werden das genau im Auge behalten, denn aus den Budgetposten, den Budgetansätzen, auf die hier Bezug genommen wird – nämlich aus den Ansätzen Nr. 1/40008 beziehungsweise 1/40108  –, kann man nicht herauslesen, daß das nur humanitäre Einsätze sind!

In diesem Voranschlagsposten steht alles mögliche. Das ist der Posten Aufwendungen, dazu gehören Brennstoffe, Treibstoffe, chemische Mittel, Büromittel, Druckwerke, Mittel zur veterinärärztlichen Betreuung und so weiter. Das ist ja alles in Ordnung. Aber es gibt auch den Voranschlagsposten Nr. 4591, und der lautet "Munition und Nahkampfmittel". – Wir werden genau im Auge behalten, wofür das Bundesheer diese Mittel bekommt. (Abg. Dkfm. Mühlbachler: Mit dem Taschenmesser werden wir sie nicht hinunterschicken können!) – Das ist schon klar! Das ist ja der Grund, warum wir zum jetzigen Zeitpunkt gegen den Einsatz des Bundesheeres im Kosovo sind. Ich betone: zum jetzigen Zeitpunkt.

Zum Budgetüberschreitungsgesetz habe ich eine technische Anmerkung, Herr Finanzminister. Es geht um die Überschreitung der Ausgaben um rund 1 Milliarde, ganz grob gerechnet, und der Mehreinnahmen um rund 1 Milliarde Schilling. Und unter dieser 1 Milliarde Schilling sind rund 550 Millionen Schilling als sogenannte "sonstige Einnahmen" aus dem Posten 58904 ausgewiesen, das ist die Finanzschuld.

Das ist ein bißchen eigenartig! Ich habe dazu inzwischen auch schon eine schriftliche Anfrage formuliert. Der Bund stockt mitunter Anleihen auf. Dagegen ist ja zunächst einmal nichts einzuwenden. Der Bund stockt Anleihen mit einem Agio auf. Auch das ist klar: bei fallenden Zinssätzen gibt es ein Agio bei der Aufstockung einer bereits begebenen Anleihe. Aber budgettechnisch scheint es so zu sein, daß der Mehrerlös gegenüber dem ausgegebenen Nominale der Anleihe einfach als laufende Einnahme verbucht wird und "nur" – unter Anführungszeichen – das neue Nominale der Finanzschuld zugerechnet wird.

Ich bezweifle, daß das Maastricht-konform ist. Das werden wir uns genau anschauen. Ich bezweifle, daß diese Verbuchung Maastricht-konform ist. Und abgesehen davon frage ich Sie: Macht das wirklich einen Sinn? Die Zinsen, die bis zum Auslaufen der Anleihe zu bezahlen sind – das kann sich über 10, 20, 30 Jahre erstrecken; eine solche Anleihe ist gerade im Februar dieses Jahres begeben worden –, werden natürlich nach den alten Fixzinssätzen be


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