Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 223

eine Doppelgleisigkeit bei Regelungen von zivilrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen zu vermeiden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Höhe der Gebühr bei Eintragung der Ursprungsbezeichnung, die sich auf 10 000 S beläuft. In unserer kleinstrukturierten Wirtschaft, Herr Bundesminister, wird dieser Umstand zu einem wettbewerbsschädigenden Verhalten führen oder gar manche davon abhalten, Musterschutz zu beantragen, und sie damit erst recht in eine schlechtere Wettbewerbsposition bringen, weil ein Stärkerer, Größerer dann seine Idee aufgreift und sie schützen läßt.

Zum Schluß möchte ich noch einige kritische Bemerkungen zu diesem Roßtäuschergesetz machen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Nußbaumer! Ich habe sehr genau zugehört: Man kann versuchen – dem einen gelingt es, dem anderen nicht –, lustig zu sein; aber ein Gesetz als "Roßtäuschergesetz" bezeichnen, das tun wir nicht, Herr Abgeordneter! (Zwischenrufe der Abgeordneten Seidinger und Marizzi.)

Bitte, setzen Sie fort!

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (fortsetzend): Der Zeitpunkt der Einführung dieser doppelten Währungsangabe mit 1. Oktober 2001 scheint mir kurios zu sein, denn zu diesem Zeitpunkt ist noch überhaupt kein Geld vorhanden. Das heißt, diese Vorschrift kann nicht wirken, weil der Konsument ja noch nicht beide Währungen im Geldbörsel hat. Er kann also gar nicht herausgeben. Das Gesetz ist meines Erachtens daher nicht praktikabel.

Es kann aber auch deshalb nicht wirken, weil, wie Sie, Herr Minister, im Ausschuß und auch hier erklärt haben – sofern Ihr Argument richtig ist –, die Unternehmen ja sowieso von sich aus doppelt auszeichnen. Damit, daß – entsprechend dem, was Sie vorher erklärt haben – das Gesetz eigentlich gar nicht mehr zur Wirkung kommt, ist es eigentlich unnötig, die angegebenen 40 Millionen Schilling auszugeben.

Ich glaube, daß wir uns dieses Euro-Währungsangabengesetz deshalb ersparen können – und wir brauchen es eigentlich auch nicht –, weil, wie Sie hier und im Ausschuß gesagt haben, die Betriebe aus Wettbewerbsgründen ohnedies die doppelte Preisauszeichnung praktizieren werden und auch ein Euro-Preiskampf einsetzen wird. Die Zahl der Insolvenzen wird mich in meiner Ansicht wahrscheinlich im nachhinein auch bestärken. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

21.44

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Es gibt meiner Meinung nach sechs Gründe, warum wir diesem Euro-Währungsangabengesetz ruhig die Zustimmung erteilen können.

Erstens: Es ist ein befristetes Gesetz, das heißt, es bleibt so lange bestehen, solange der Schilling gesetzliches Zahlungsmittel ist. Zweitens: Es ist ein Gesetz für den Konsumenten. Drittens: Es trägt zu einem geordneten Übergang bei dieser technischen Währungsumstellung bei. Viertens: Es ist bereits sichergestellt, daß Kleinbetriebe keine unnötige Bürokratie aufgebürdet bekommen. Fünftens: Bei dieser Art der doppelten Währungsangabe wurde auf die technische und wirtschaftliche Zumutbarkeit Rücksicht genommen. Sechstens: Es gibt entsprechende Sonderregelungen mit vereinfachten Informationsverpflichtungen.

Da sich auch eine Expertengruppe damit beschäftigt hat – die Sozialpartner waren miteinbezogen –, und diese sich einhellig für diese doppelte Preisauszeichnung aussprach, kann ich mir die Zustimmung vorstellen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Schweitzer: Warum hast du das jetzt gesagt? Das ist ja ohnedies alles im Blattl gestanden, was du gesagt hast! Der liefert uns einen Auszug aus dem Blattl!)

21.45


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite