Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 29

wurden die Mitgliedstaaten und damit auch Österreich von diesem Vorfall informiert. Die dioxinbelasteten belgischen Futtermittel waren seit dem 15. Jänner dieses Jahres an eine beträchtliche Zahl von Hausgeflügelbetrieben in Belgien abgegeben worden. Daraufhin habe ich unverzüglich die Landeshauptleute schriftlich angewiesen, Nachschau zu halten und bei Auffinden von Fleisch von Hühnern und von Eiern aus Belgien Proben zu ziehen und allenfalls vorhandene Warenreste zu beschlagnahmen.

Von diesen von mir angeordneten Maßnahmen habe ich auch umgehend die Wirtschaft in Kenntnis gesetzt. Weiters habe ich am 2. Juni 1999 ein Einfuhrverbot für Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse aus Belgien nach Österreich erlassen. Am darauffolgenden Tag erfolgte dann die entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission. Ich betone: Wir waren sogar einen Tag schneller als die Kommission. Mit dieser Entscheidung wurde Belgien untersagt, Geflügelfleisch und daraus hergestellte Produkte sowie Eier und Eiprodukte und Erzeugnisse, die mehr als zwei Prozent Eier und Eiprodukte enthalten, in Verkehr zu bringen. Von dieser Entscheidung der Kommission ausgenommen waren lediglich Produkte von nicht inkriminierten belgischen Betrieben und solche, bei denen Analysen die Unbedenklichkeit bestätigen.

Unmittelbar darauf begann sich abzuzeichnen, daß auch belgisches Rinder- und Schweinefutter von der Dioxinkontamination betroffen war. Bereits in den Morgenstunden des 4. Juni gab ich daraufhin die Weisung, auch die Einfuhr von Schweine- und Rindfleisch und daraus hergestellten Produkten sowie Milch- und Milchprodukten aus Belgien zu untersagen.

Noch am selben Tag, also am 4. Juni, erging auch eine entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission.

Weiters habe ich die schriftliche Weisung an die Landeshauptleute erteilt, Nachschau zu halten und möglicherweise betroffene Rind- und Schweinefleischprodukte sowie Milch und Milchprodukte aus Belgien bei Auffinden zu beproben und zu beschlagnahmen.

Von diesen von mir angeordneten Maßnahmen wurde wiederum umgehend die Wirtschaft in Kenntnis gesetzt.

Am 7. Juni wurden die zu treffenden Maßnahmen vom Ständigen Veterinärausschuß der Europäischen Kommission bestätigt und präzisiert. Am selben Tag habe ich die Landeshauptleute auch davon in Kenntnis gesetzt und angewiesen, von allen von den Entscheidungen der Europäischen Kommission betroffenen belgischen Lebensmitteln Proben zu ziehen und allfällige Warenreste zu beschlagnahmen. Diese Anordnung betraf also Lebensmittel, die nach dem 15. Jänner 1999 produziert wurden und für die keine Analysenzertifikate beziehungsweise keine behördlichen Bestätigungen über die Unbedenklichkeit vorliegen.

Am 11. Juni erging die schriftliche Weisung an die Landeshauptleute, bei Feststellung von Futter aus Belgien die betroffenen Tiere zu sperren und die Futtermittelaufsichtsorgane darüber zu informieren. Die Tiere sind bis zur Bestätigung der Unbedenklichkeit des Futters durch die belgischen Veterinärbehörden oder bis zum Vorliegen von Untersuchungsergebnissen in Evidenz zu halten. Die Erlaubnis zur Schlachtung ist erst nach Feststellung der Unbedenklichkeit zu erteilen.

Nachdem das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft am 15. Juni auch in einigen Futtermitteln österreichischer Provenienz leicht erhöhte Dioxinwerte feststellte, die zwar um ein Hundertfaches unter den belgischen Werten, aber doch über den sogenannten akzeptablen Normalwerten lagen, habe ich die Landeshauptleute angewiesen, bei Feststellung von solchem übermäßig mit Dioxin kontaminiertem Futter im Zuge von Kontrollen durch die Futtermittelaufsicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft die betroffenen Tiere in Evidenz zu nehmen.

Für die zur Schlachtung bestimmten Tiere ist die Schlachterlaubnis zu verweigern, bis die Unbedenklichkeit des Futters durch die zuständige Futtermittelaufsichtsbehörde bestätigt wird


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