Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 33

Bauern, in die österreichische Lebensmittelwirtschaft, aber auch in die Administration im Bund und in den Ländern haben.

Drei Länder der Europäischen Union untersuchen aufgrund der skandalösen Vorkommnisse in Belgien flächenhaft Futtermittel: Belgien – no na, könnte man sagen –, Frankreich und Österreich. Und die Ergebnisse dieser flächenhaften Untersuchungen zeigen, wie anspruchsvoll wir auf diese hohe Sensibilisierung der Konsumenten reagieren. Ich möchte dem Herrn Bundesminister dafür danken, daß er im Grunde genommen alles unternommen hat, Fakten vorzulegen, die dazu dienen, dieses Vertrauen zu bewahren.

Und es ist nicht vom Tisch zu bringen: Es fanden sich einige Futtermittelchargen, wo es Kontamination mit Dioxin gab, meine Damen und Herren, aber in so geringen Mengen, daß es in weiten Teilen der Welt nicht einmal irgendeinen Kommentar dazu geben würde. Und es sind alle Vorkehrungen getroffen worden, auch solche – das sage ich hier als Bauernvertreter –, über die sich die betroffenen Bauern nicht gerade freuen. Aber es ist auch uns lieber, es wird alles unternommen, um dieser sensibilisierten Konsumentenschaft alle Garantien geben zu können und ihr zu versichern, daß in ihrem Sinn alles unternommen wird, bis zur Konsequenz, daß unter Umständen sogar die Forderung nach Schadenersatz rechtlich ausgetragen werden muß.

Aber das absolut höchste Gut, das auch wir haben, sind dieses Vertrauen und diese hohe Sensibilisierung in die kleinstrukturierte bäuerliche, ökologisch wirtschaftende Landwirtschaft. Daher hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft in diesem Bereich auch im Interesse der Bauern gehandelt (Beifall bei der ÖVP), mittel- und langfristig gesehen sogar im Interesse jener Bauern, die jetzt mit Verkaufssperren in ihre Betrieben leben müssen, ohne daß sie in irgendeiner Weise etwas zu verantworten haben, weil nicht einmal noch geklärt ist, ob die Futtermittel, die sie nach den Rechtsnormen des Binnenmarktes und der österreichischen Rechtsordnung eingesetzt haben, überhaupt kontaminiert sind.

Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Zeit, mich mit den Ausführungen von Kollegin Aumayr auseinanderzusetzen, aber, Frau Kollegin Aumayr, wenn Sie laufend einen Beschaustempel, der die österreichische Tierbeschau kennzeichnet und sonst gar nichts, als die Kennzeichnung von Herkünften darstellen, dann tragen Sie dazu bei, daß unter Umständen manipulativ belgische Schweine in Österreich als österreichische deklariert werden können. (Abg. Wenitsch: Der Konsument sieht das so!) Und hören Sie damit auf, im Grunde genommen das, was Sie an skandalösen Vorgängen in der Lebensmittelwirtschaft außerhalb Österreichs im Binnenmarkt anprangern, so darzustellen, als ob es keinen besseren Inhalt für Reden gebe, als sich mit solchen Dingen zu beschäftigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich gehöre zu den vier Abgeordneten in diesem Haus, die praktizierend Weinbau betreiben. Sie haben daher sicher Verständnis, wenn ich mich in diesen sechs Minuten, die mir zur Verfügung stehen, auch mit dem Weingesetz beschäftige. Denn wir haben erlebt, daß die Österreicherinnen und Österreicher Wein mindestens so sensibel betrachten wie Futtermittel und die daraus erzeugten tierischen Produkte Milch, Fleisch und Eier.

Wir haben in intensiven Verhandlungen und in großartiger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft im Landwirtschaftsausschuß einen Initiativantrag verabschiedet, der uns im Bereich der Weinwirtschaft und des Weinbaus wesentliche Fortschritte bringt. In Marktbezogenheit reagieren wir auf die neuen Handelsströme damit, daß österreichische Qualitätsweine sowohl national als auch international entsprechende Chargengrößen haben müssen, um im konzentrierten Lebensmittelhandel präsentiert zu werden. Und wir ermöglichen mit diesem Weingesetz, daß in den großen weinbautreibenden Bundesländern Niederösterreich und Burgenland Qualitätswein aus zwei oder mehreren Weinbaugebieten als niederösterreichischer oder burgenländischer Wein auf den Markt gebracht werden kann, um die entsprechenden Mengen zu haben, ohne daß wir die regionalspezifische Bezeichnung dort, wo sie weiterhin gewollt wird, aufweichen.

Wir haben den Marktströmen dadurch Rechnung getragen, daß wir es der Fruchtsaftindustrie und der obstverarbeitenden Industrie erlauben, dem international üblichen Standard entspre


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