Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 56

Die Probleme sind bei den Wurzeln anzupacken! Frau Ministerin! Herr Minister! Handeln Sie – aber nicht zugunsten der Agrarindustrie, nicht zugunsten der Chemielobby, sondern zum Wohle der Bauern und der Konsumenten! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Herrn Abgeordneten Koller vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Herr Abgeordneter Grabner hat sich als nächster zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

11.41

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Mitglied des Landwirtschaftsausschusses möchte ich heute vor allem aus der Sicht des Verbrauchers beziehungsweise des Verbraucherschutzes zur Novelle des Futtermittelgesetzes Stellung nehmen.

Diese Gesetzesvorlage hat durch die Dioxinvorfälle in Belgien, aber auch in Österreich eine nicht vorhersehbare Brisanz erhalten. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß unabhängig davon am Beginn der interministeriellen Verhandlungen zwischen den Landwirtschaftsministerien und dem Verbraucherschutzressort im Frühjahr des Jahres 1998 die Beamten des Bundeskanzleramtes in die Verhandlungen mit der Zielsetzung gegangen sind, eine Verschärfung diverser Bestimmungen zu erreichen beziehungsweise die Mitkompetenz des Verbraucherschutzes zu stärken.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang, daß diese Zielsetzungen von den Vertretern des Landwirtschaftsressorts durchwegs akzeptiert wurden. So gibt es in der uns vorliegenden Novelle Verbesserungen im Bereich der Mitwirkung bei der Zulassung von Zusatzstoffen, verschärfte Bestimmungen für die Zulassung von Futtermittelbetrieben, eine verbesserte Kennzeichnung von Futtermitteln und anderes mehr.

Meine Damen und Herren! Dadurch ergibt sich eine verbesserte Transparenz bei der Zusammensetzung von Futtermitteln betreffend Antibiotika, Vitamine und dergleichen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber wir kriegen das ganze Schlechte aus der EU!) Die vorhin angesprochene Verbesserung bei der Kontrolle von Futtermitteln erlaubt nunmehr die Kontrolle (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wir kriegen es aus der EU!) – hören Sie ein bißchen zu; Sie regen sich immer auf, wenn jemand anderer bei Ihrer Rede hineinschreit! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Überhaupt nicht!) – am Ort der Verfütterung, also etwa im landwirtschaftlichen Betrieb, und zwar auch ohne Verdacht auf Mißbrauch in Form von routinemäßigen Kontrollen.

Im Rahmen künftiger wissenschaftlicher Versuche ist die Mitwirkung des Verbraucherschutzbereichs hinsichtlich Überprüfung der Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit möglich. Und schließlich gibt es eine Mitkompetenz durch das Bundeskanzleramt, es gibt einen Verbraucherschutz bei der Einfuhr aus Drittländern (Abg. Aumayr: Es nützt aber nichts, wenn das nur in Österreich passiert und die anderen EU-Länder ...!) – hören Sie ein bißchen zu! – und bei den Anforderungen im Rahmen der Zulassung von Betrieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, folgendes ist sehr wichtig: Die jüngsten Dioxinvorfälle, leider auch in unserem Land, zeigen einmal mehr, daß auch im Sinne der Produzenten eine präventive Mitwirkung des Verbraucherschutzes einen nicht mehr wegzudenkenden Faktor darstellt. (Abg. Gaugg: Hast du dir die Finger verbrannt, oder was? Er hat eine Verletzung am Finger!)

Entscheidend über Erfolg oder Mißerfolg auch der bäuerlichen Betriebe ist heute der Markt (Abg. Wenitsch: Auch die Politik, nicht nur der Markt!), und damit tritt der Konsument in den Mittelpunkt. Er entscheidet beim Kauf der Lebensmittel, ob er Qualität oder Billigware wählt. In jedem Fall erwartet er sich – dies bestätigen zahlreiche Studien – Produktwahrheit und Produktsicherheit.


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