Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 58

Qualitäts- als auch Landwein anbieten. Hingegen dürfen die größten Weinbaugebiete, Niederösterreich und das Burgenland, ihren Landwein nur mehr unter dem Namen "Weinland" anbieten. (Abg. Großruck: Wir haben den besten Rotwein der Welt!)

Österreich ist ein kleines Weinbauland mit einer im Vergleich zu anderen EU-Ländern kleinbäuerlichen Struktur. Es wäre sinnvoll, die notwendigen nationalen Begleitmaßnahmen für unsere Weinbauern zu schaffen, da sie die schweren Lasten der EU-Agrarpolitik zu tragen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Daher werden wir Freiheitlichen im Interesse unserer kleinen Weinbauern diesem Weingesetz nicht zustimmen! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheilichen.)

11.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zweytick. Gleichfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Großruck: Hannes! Jetzt schenkst du uns reinen Wein ein!)

11.49

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Frau Kollegin Klein, ich muß sagen, ich weiß nicht, wovon Sie vorhin gesprochen haben, aber mir hat gerade ein Kollege gesagt, Sie sind Weinbäuerin aus Gumpoldskirchen. Wenn Sie gestatten, dann werde ich Sie demnächst besuchen, um ein paar Dinge aufzuklären, womöglich vor Ort in Ihrem Weinbaubetrieb. Ansonsten lade ich Sie herzlich ein, einmal zu mir in die Steiermark zu kommen, um ein bißchen über den Wein in seinen Zusammenhängen mit den Gesetzen zu sprechen und die gegenwärtige Situation auf dem Markt im Vergleich zu den ausländischen Regionen und deren Weinen, die ebenfalls in den Markt hineindrängen, zu verstehen. Wir werden darauf zu antworten wissen!

Insofern ist der heutige Initiativantrag zur Weingesetz-Novelle sehr begrüßenswert, um eben in dieser Situation auch rechtzeitig antworten zu können. Da kommt in erster Linie auch einfach eine bessere Lesbarkeit des bestehenden Weingesetzes in Form einer Entbürokratisierung schon zum Tragen. Gerade für die kleinen Weinbauern ist das sehr wichtig, weil die Bürokratie ja nicht abnimmt, sondern zunimmt. Es gelingt mit diesem Weingesetz nun auch, einen großen Teil der Entbürokratisierung für die Weinbäuerinnen und Weinbauern zu beschließen.

Ein Beispiel für die Entbürokratisierung ist etwa die Abschaffung der ersten Bestandsmeldung per Ende April. Als Weinbäuerin sollten Sie wissen, was das für eine Arbeit macht, wie viele Stunden man daran arbeiten muß, wieviel wertvolle Zeit dabei auf Kosten des Weinbergs oder des Weinkellers verlorengeht, nur um einer Statistik willen, die administrativ gar nicht richtig kontrolliert werden kann, sondern nur Kosten verursacht. Es war höchste Zeit, daß man diese erste Bestandsmeldung wieder abgeschafft hat.

Ein wesentlicher Schritt hin zu einer besseren Lesbarkeit der Gesetzesrichtlinien ist damit gelungen. Zufrieden können wir aus der Sicht der Praxis auch damit sein, daß sogenannte zwingende Mindestwerte in Hinkunft keinen Zwang mehr darstellen. Dies ist besonders deswegen zu begrüßen, weil der Extraktgehalt oder Aschegehalt eines Weines vor allem den natürlichen Einflüssen unterliegt. Man kann der Natur keine Gesetze auferlegen. Letztlich setzt sich die Natur in den Eigenschaften eines Weines durch.

Gerade der Extraktwert ist ein Problem, weil man ja besonders auf heißen Südlagen und schotterigen Böden in extremen Jahrgängen kaum Werte zusammenbringt. Indem man einen Mindestgehalt von Gesetz wegen fordert, stellt man die Weinbauern und Weinbäuerinnen vor Anforderungen, die sie einfach nicht erfüllen können. Das regelt die Natur, und es wäre wichtig, diese Gesetze den klimatischen Einflüssen und der Natur anzupassen.

Daher können bestimmte – sicher unabsichtliche oder ungewollte – Fehler der Winzer künftig auch nicht mehr als Gerichtsdelikt geahndet werden, sondern müssen von der Behörde als Verwaltungverfahren behandelt werden. Auch das ist sehr wichtig, Frau Kollegin.


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