Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 66

Das ist Wahnsinn, was dort geschieht – nicht in Holland, nicht in Belgien, nicht in Brabant, sondern hier in Österreich, und das ist eine Schande! (Beifall bei den Grünen.)

Den dritten Fall kennen Sie seit vielen Jahren. Alle kennen Sie diesen Fall, das ist überhaupt ein Fall, in dem die rechtsstaatlichen Kategorien irgendwie auslassen. Es geht um Gnas, einen sattsam bekannten Schwarzbau in Gnas, eine nicht genehmigte Kottrocknungsanlage. Das ist für Nachbarn ungefähr das Gräßlichste, das Grimmigste, was einem in der Nachbarschaft passieren kann. Mehrere Anrainer haben mittlerweile kapituliert. Sie sagen, daß der Rechtsstaat in die Knie gegangen ist, und sind weggezogen.

Ich verfolge seit 1995, 1996 die Vorkommnisse in Gnas, und ich muß sagen, daß ich fassungslos bin. (Abg. Wabl: Das ist die ÖVP, die die Eigentumsrechte schützt!) Die Landeshauptfrau weiß davon, alle Landesräte wissen es, Sie alle wissen Bescheid. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Wabl und Abgeordneten der ÖVP.) Die betroffenen Anrainer waren in meiner Gegenwart auch bei Klubobmann Kostelka. Wir waren überall, wir haben alles versucht, aber es geht nichts! (Abg. Wabl: Gärtner-Lüge! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Herr Maitz möge bitte wieder genau zuhören. Herr Maitz! Vielleicht kennen Sie auch dieses Dokument nicht, aber gleich werden Sie es kennen. (Die Rednerin liest aus einem in die Höhe gehaltenen Dokument vor.) Bezirkshauptmannschaft Feldbach – die Geschäftszahl können Sie dann hier einsehen –, 13. November 1996, Bescheid über eine Zwangsstrafe: Mit Bescheid der Marktgemeinde Gnas vom 16. August 1994 sind Sie zu folgender Leistung verpflichtet worden: Die Benützung der – hier näher bezeichneten – Hallen und Grundstücke für die Junghennenaufzucht ist ab sofort, für welche Zwecke auch immer, zu unterlassen – bei sonstiger Haftstrafe. – Zitatende.

Was glauben Sie, was nach dem Bescheid vom August 1994 und dann nach der Zwangsstrafenandrohung vom November 1996 geschehen ist? Was glauben Sie, was im Rechtsstaat Österreich seither passiert ist? Was meinen dazu vielleicht auch die jungen Herrschaften auf der Galerie? – Nichts ist passiert, gar nichts! Diese Anlage wird weiter betrieben. (Abg. Dr. Maitz: Vollkommen falsch! Das ist wieder falsch!)

Seitens des Landes hat man gesagt, daß die Mittel fehlen, um die Zwangsstrafe zu vollstrecken. Daraufhin haben die Tierschützerinnen und Tierschützer eine Sammelaktion durchgeführt. Wir haben dem armen Lande Steiermark die Kosten der Vollstreckung der Maßnahme vorgestreckt. Wir haben einen sechsstelligen Schillingbetrag auf den Tisch gelegt und haben gesagt: Wenn das Land so arm ist, wenn auch die Gemeinde so arm ist – wir zahlen es! – Das Geld ist zurückgekommen, und sie haben gesagt: Das geht im Rechtsstaat nicht, wir können nicht von Privaten Geld annehmen, um staatliche Bescheide zu vollstrecken.

Die umwelthygienische Beurteilung ist mehr als eindeutig: Ich habe hier von einem Mediziner, von Medizinalrat Dr. Schmied, ein Gutachten – er ist auch dem Herrn Maitz unbekannt (Abg. Dr. Maitz: Das ist Ihnen gestern in die Knochen gegangen! Zeigen Sie die Briefe aus dem Justizministerium her! – Abg. Wabl – in Richtung des Abg. Dr. Maitz –: ... weil Sie lügen!) –, in dem er sagt, daß es zu Erkrankungen kommt, die sonst in dieser Konzentration in der Bevölkerung nicht vorkommen. Es sind Krebserkrankungen, es sind Todesfälle, die dort eingetreten sind, und nicht kleine Beschwerden. Ein medizinisches Gutachten besagt: in dieser Konzentration statistisch nicht zu erwarten – das heißt höchstwahrscheinlich durch diese Anlage bedingt.

Wir haben ein umwelthygienisches Gutachten vorliegen, in dem die Unhaltbarkeit, die Absurdität der Belastungen schwarz auf weiß aufgezeigt wird. Die Reaktion im Rechtsstaat Österreich, die Reaktion in der schwarzen Steiermark: Achselzucken! Und hinter vorgehaltener Hand sagen sie alle: Der Rechtsvertreter des Unternehmens, Herr Dr. Hohenberg, hat so gute Beziehungen; er ist eben stärker als alle diese Bürgerinnen und Bürger und stärker als die Bezirkshauptmannschaft Feldbach mit ihren vergeblich angedrohten Zwangsstrafen.

Ich kann Ihnen noch eine lange Liste von Fällen vorlegen, in denen es noch nicht so dreist – in rechtsstaatlichen Kategorien – zugegangen ist: Himberg-Velm, Lichtenau, Lichtenwörth, Pyhra,


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