Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 76

Sie haben auch gesagt, daß es keine ausschließliche Bundesfinanzierung geben wird, sondern eine Kofinanzierung mit den Ländern anzustreben ist. Allerdings, Herr Bundesminister, gibt es im Prinzip derzeit noch keine Richtlinie, und eine Mitfinanzierung durch die Länder ist bis heute eigentlich nicht gesichert. Der Ansatz ist sicherlich in Ordnung, aber der Vorlage fehlt die Klarheit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es mangelt an Klarheit bei den Förderungsmaßnahmen, bei der Elternbildung und der Mediation, aber auch – wie meine Kollegin Haller bereits erwähnt hat – bei der Veranlagung der Mittel des Reservefonds im Wege der Bundesfinanzierungsagentur, denn der Zugriff zum FLAF und zum Reservefonds, Herr Bundesminister, sollte meiner Meinung nach ausschließlich dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie vorbehalten bleiben. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ganz Ihrer Meinung!) – Ja, da sind wir einer Meinung.

Wenn Ihr Kollege, Herr Finanzminister Edlinger, ankündigt, im Zuge der Steuerreform etwas einzusparen, und er will dadurch einsparen, daß er praktisch die Beiträge von 4,5 auf 3,5 Prozent senkt, so ist das für ihn relativ einfach. Der rote Minister sagt, er spart beim schwarzen Minister ein, und umgekehrt ist es wahrscheinlich auch so. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Ausbildung zur Mediation wird zur Gänze aus dem FLAF finanziert, was ich auch nicht ganz verstehe, denn der Justizminister hält sich dabei komplett schadlos. Es ist für mich jedoch einfach nicht einsichtig, weshalb die Einführung der Mediation für das Bundesministerium für Justiz aufkommensneutral sein soll oder sogar kosteneinsparend wirken wird und der gesamte budgetäre Aufwand praktisch Ihrem Ministerium zukommt, Herr Bundesminister, denn das bedeutet praktisch, daß die Aus- und Weiterbildung der Familienrichter zu künftigen Mediatoren aus dem FLAF finanziert wird. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus lassen beide Novellen konkrete Hinweise auf die Schaffung eines gesetzlichen Berufsbildes für die Mediation vermissen. Im Prinzip kann sich heute jeder anmelden und zum Mediator ausbilden lassen. Was dabei herauskommen wird, steht in den Sternen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (1767 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird in der Fassung des Ausschußberichtes (1964 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

§ 39c lautet:

"§ 39c. (1) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie kann gemeinnützige Einrichtungen, die das Angebot qualitativer Elternbildung gewährleisten, auf Ansuchen fördern.

(2) Elternbildung ist unter Beachtung allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch geeignetes Fachpersonal durchzuführen. Erforderlichenfalls kann der Bund zur entsprechenden Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals beitragen. Zur Sicherung der kontinuierlichen Inanspruchnahme von Elternbildungsangeboten kann der Bund notwendige Maßnahmen zur Bewußtseinsbildung durchführen.

(3) Bei allen Projekten zur Förderung der Elternbildung ist eine Mitfinanzierung durch die Länder anzustreben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite