Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 78

Traurige Realität ist, daß Gewalt in der Familie vor allem im Zusammenhang mit Scheidungen und als Folge von Scheidungen auftritt und daß Gewalt – das ist höchst bedauerlich – leider oft als Mittel der Konfliktlösung betrachtet wird. Ich denke dabei zum Beispiel an den Vorfall in Salzburg, der fünf Menschen das Leben gekostet hat. Ich meine, daß alles darangesetzt werden muß, um solche Taten zu verhindern. Dabei geht es uns natürlich vor allem um die betroffenen Kinder, die besonders unter Gewalt und Scheidungen leiden. Gewalt kann und darf nicht Mittel der Konfliktlösung sein!

Wir müssen die bereits gewonnenen Erfahrungen aus der Mediation beachten, die ja schon einige Projektläufe hinter sich hat. Ich meine auch, daß wir die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung dieser Mediationsmodelle künftig in unsere Vorhaben einbauen müssen.

Was eine qualitative Elternbildung betrifft, möchte ich betonen, daß es das Ziel ist, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und natürlich – das ist mir wichtig – eine Förderung der gewaltfreien Erziehung zu bewirken.

Aus meiner Sicht geht es auch darum, die bisherigen Elternbildungsangebote durch eine Informationskampagne effizient zu ergänzen, das Image der Elternbildung zu erhöhen, sie vor allem im Bewußtsein der Bevölkerung zu verankern und die Väter verstärkt in Elternbildungsangebote einzubinden und zur Teilnahme zu motivieren.

Abschließend noch ein Gedanke: Ich meine, daß dieses Gesetz durchaus eine Initiative für die Etablierung neuer, zukunftsorientierter Berufsfelder und Berufsbilder für unsere Gesellschaft ist und sich durch den Ausbau der Mediation und der Elternbildung für viele Menschen neue Berufschancen ergeben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Dafür muß man eine Grundlage schaffen! Heute kann sich jeder "Mediator" nennen! – Abg. Dr. Mertel – auf dem Weg zu ihrem Platz –: Ich habe von einem Berufsbild gesprochen! – Abg. Dr. Graf: Aber es muß eine Grundlage geschaffen werden! – Abg. Dr. Mertel: Ich weiß, Ihr Anliegen sind die Rechtsanwälte!)

13.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Klara Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.11

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zwar Mittagspause, ein paar Kollegen sind aber doch noch da, und dafür danke ich, denn es ist doch eine wichtige Materie, über die wir jetzt diskutieren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich möchte nicht so sehr auf den Inhalt eingehen, denn das haben meine Vorredner schon getan, ich möchte nur sagen, wir Liberalen stimmen der Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, zu. 30 Millionen mehr Förderungen für die Ehebildung ist als positiv anzusehen. (Abg. Dr. Graf: Die Ehebildung wird damit nicht gefördert!) Daß ab dem Jahr 2000 auch Mediationen sowie Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen sowie Maßnahmen zu Elternbildung gefördert werden, ist zu begrüßen. – Ist es jetzt richtig gewesen, Herr Kollege? (Abg. Dr. Graf: Es geht ja eher um Scheidungen!)

Gestatten Sie mir trotzdem eine Kritik an der Gesetzesvorlage. Dem Entwurf mangelt es eindeutig an Klarheit, und zwar sowohl, was die Förderungsmaßnahmen der Elternbildung und der Mediation als auch, was die Veranlagung der Mittel des Reservefonds im Wege der Bundesfinanzierung betrifft.

Es ist weiters nicht klar, um welche Institutionen es sich handelt und welche Einrichtungen von diesen Förderungsmaßnahmen profitieren. Auch darüber, wie die Länder zu einer Mitfinanzierung stehen, gibt es noch keine konkreten Aussagen, aber gerade diese Mitfinanzierung durch die Länder ist maßgeblich, um eine effiziente, zielführende Elternbildung anzubieten. Herr


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