Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 176

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. Gleichfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.01

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Denkmalschutz und damit das Denkmalschutzgesetz mag für viele ein Randthema sein. Trotzdem sind das Kulturerbe und besonders die Baudenkmäler ein bestimmender Bestandteil unseres Lebens! Viele von ihnen sind zum Begriff, zum Symbol für eine Stadt, für ein Land, ja für unsere Kultur geworden.

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, die Denkmäler, das Kulturerbe zu bewahren. Wirtschaftliche Bedeutung haben die Denkmäler in zwei Bereichen, nämlich erstens als Ziele für den Kulturtourismus indirekt durch ihre Umwegrentabilität und zweitens direkt als Beschäftigungspotential für die mit ihrer Instandhaltung und Reparatur besonders beschäftigten Dienstnehmer – ein außerdem sehr lohnintensiver Markt! Damit bleiben traditionelle Handwerksberufe und Handwerkstechniken erhalten, und es werden wichtige Erkenntnisse im Bereich der Architektur, aber auch im Bereich der Kunst- und Kulturgeschichte geschaffen.

Das österreichische Denkmalschutzgesetz wurde in seiner ersten Fassung am 25. September 1923 beschlossen. Aus Anlaß des 75. Jahrestages präsentierte das Bundesdenkmalamt im vergangenen Jahr die Broschüre mit dem Titel "Gerettet. Denkmale in Österreich". Ich gratuliere den Herausgebern zu dieser Broschüre, sie ist nicht nur graphisch gut gestaltet, sie liest sich auch inhaltlich fast wie ein Kriminalroman. Bei jedem beschriebenen Fall, egal ob das Schloß Hohenbrunn in St. Florian in Oberösterreich, die Brücke an der Wienzeile, das Kellerviertel in Heiligenbrunn im Burgenland, der Daringerhof in der Sieveringer Straße (Abg. Scheibner: Wissen Sie, was im Daringerhof eine Wohnung kostet?), ein Braunkohleförderturm in Fohnsdorf in der Steiermark, das Theater an der Wien oder die Antoniuskapelle in Großhöflein, handelt es sich jeweils um Objekte, die kurz vor dem Abbruch gestanden sind und erst in allerletzter Minute durch das Zusammenwirken von Denkmalschutz sowie privaten und öffentlichen Investoren gerettet werden konnten.

Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Zeit möchte ich nicht im Detail auf diese Novelle eingehen, das haben meine Vorredner schon getan. Ich möchte grundsätzlich sagen, daß wir mit diesem Denkmalschutzgesetz jene Instrumentarien schaffen, die es möglich machen, daß unseren Denkmälern in ausreichender Weise Schutz gewährt wird, gleichzeitig aber auch die Rechte der Eigentümer notwendigerweise besser als bisher gewahrt werden.

Gut erhaltene historische Stätten sind mit ihrem Kulturangebot zu Zielen eines wachsenden Kulturtourismus geworden. Nach Schätzungen der Welttourismusorganisation haben 37 Prozent aller Urlaube auch einen kulturellen Aspekt, die jährliche Wachstumsrate für Kulturtrips wird weltweit bis zum Jahre 2000 bei 15 Prozent liegen.

Meine Damen und Herren! Das kulturelle Erbe für die Zukunft zu bewahren ist eine Herausforderung für uns alle, für Eigentümer genauso wie für das Bundesdenkmalamt! Es ist aber auch eine gesellschaftliche Verpflichtung! Die Denkmäler gehören uns allen, daher tragen auch wir alle dafür Verantwortung! (Beifall bei der SPÖ.)

20.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Preisinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

20.04

Abgeordnete Dr. Susanne Preisinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die historischen Gärten und Parkanlagen in Österreich befinden sich teilweise in einem äußerst schlechten Zustand, und zwar sowohl jene in öffentlichem Besitz als auch jene in Privatbesitz! Tag für Tag gehen teilweise unwiederbringliche Werte verloren. Es ist daher dringlich notwendig, daß die historischen Gärten und Parkanlagen als kulturelles Erbe Österreichs geschützt werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite