Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 219

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht. Wir werden daher zunächst über den eben erwähnten Zusatzantrag und sodann über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 2 im § 2 Abs. 1 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Dies ist die Minderheit und damit abgelehnt. So erübrigt sich auch eine Abstimmung über die beantragten Änderungen der Ziffernbezeichnungen.

Wir kommen daher nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen. (Abg. Scheibner: Zuerst redet er dagegen, dann stimmt er zu! Kollege Smolle, du hast doch dagegen geredet!)

Wir kommen daher zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies geschieht durch die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen betreffend Förderung der Tätigkeit des Presserates.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1951 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen.

33. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1100/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Mag. Terezija Stoisits, MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (1949 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun den 33. Punkt der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen daher zur Debatte.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karlsson. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.40

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! In Österreich gibt es erfreulicherweise Einrichtungen, die schwierige Aufgaben trotz anfänglicher Skepsis in unumstrittener und überall – auch international – anerkannter Weise erfüllen. Eine solche Einrichtung ist der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement, dem Fingerspitzenge


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