Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 231

sie durchführen, und auch die Musterprozesse und Verbandsklagen, die von diesen Institutionen geführt werden. Ich darf hier im Namen der Verbraucherinnen und Verbraucher herzlichen Dank sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Insbesondere möchte ich – auch an dieser Stelle – allen, die an diesem sehr informativen Bericht mitgearbeitet haben, dafür sehr herzlich danken.

Ich kann wegen der kurzen Redezeit nicht näher – und möchte das auch gar nicht – auf die vielen Problembereiche eingehen, die sich aus diesem Bericht ergeben: Reisen, Finanzdienstleistungen und auch der große Bereich Lebensmittel, der heute im Rahmen der Landwirtschaftsdebatte bereits diskutiert worden ist. (Beifall der Abgeordneten Leikam und Mag. Posch. – Abg. Schwarzenberger: Das war der Schlußapplaus!)

Zum häufigsten Beanstandungsgrund – lassen Sie mich das noch rasch sagen, weil sich ein Drittel der Beschwerden im Bereich der Gewährleistung abspielt –: Am 19. Juni wird die Richtlinie über Verbrauchsgüterverkauf und Garantien für Verbrauchsgüter beschlossen. Dies bringt eine Ausweitung der Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von sechs Monaten auf zwei Jahre und – das halte ich für besonders wichtig – eine Umkehr der Beweislast für die Konsumenten mit sich. Ich wünsche mir, daß diese Richtlinie so rasch wie möglich in österreichisches Recht umgesetzt wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherschutz muß permanent auf die auftretenden Probleme, denen sich die Konsumenten gegenübersehen, reagieren. Dafür, daß dies geschieht, ist dieser Bericht eine sehr wichtige Grundlage. (Beifall bei der SPÖ.)

23.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Leikam: "Jackie", 2 Minuten!)

23.24

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Bericht zur Lage der Verbraucher und Verbraucherinnen. Dieser Bericht umfaßt 100 000 Beschwerden.

Erlauben Sie mir, daß ich diesen Bericht insofern ergänze, als ich darauf hinweise, daß während dieses Zeitraumes auch im Bereich der Arbeiterkammern zusätzlich 140 000 Beschwerden angefallen sind und daß die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer diese Konsumentenarbeit mit 120 Millionen Schilling im Jahr mitfinanzieren.

Man könnte zu den einzelnen Problembereichen Stellung nehmen – dazu fehlt die Zeit. Es ist einerseits eine Querschnittsmaterie, andererseits gibt es Probleme im Bereich der einzelnen Gebietskörperschaften, sowohl bei den Gemeinden als auch bei den Ländern – wenn es um Fragen der Rauchfangkehrer geht – oder auch auf der Bundesebene: in der Frage des Rechtszuganges, in der Frage, wie man beispielsweise die Probleme löst, wenn eine Patientin fehlbehandelt worden ist, wenn also eine Fehldiagnose gestellt worden ist und sie mit einer Chemotherapie behandelt wird, obwohl sie keinen Krebs hat. Das sind Herausforderungen für die Konsumentenpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch fünf Punkte feststellen. In einer globalen Wirtschaft braucht es globale Konsumentenrechte. (Abg. Mag. Posch: Global denken, global handeln! – Abg. Dr. Khol: Bravo!) Die gibt es derzeit nicht. Unser Anliegen muß es sein, gerade im Rahmen des transatlantischen Dialogs für diese Rechte zu kämpfen und nicht zu akzeptieren, daß im Rahmen der WTO bestimmte Informationsrechte der Konsumenten eingeschränkt werden. (Demonstrativer Beifall und Bravo-Rufe bei SPÖ und ÖVP sowie bei den Freiheitlichen.)

Frau Bundesministerin, es gibt noch weitere Aspekte. Diese werden wir in einem persönlichen Gespräch erörtern. Die Kollegen wollen heimgehen. (Abg. Dr. Graf: Zugabe!)


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