Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 45

Behaltefrist und um den garantierten Anspruch auf Teilzeit, sozusagen den Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes. Wir sehen das auch so und haben unsere Bedenken diesbezüglich geäußert, denn unser größtes Interesse muß es sein, den Bedürfnissen der Frauen, dem inzwischen zum Bedürfnis Nummer eins gewordenen Wunsch nach einem Arbeitsplatz, zu entsprechen.

Wir haben daher nicht versprochen, dieses Frauen-Volksbegehren auf Punkt und Komma umzusetzen. Wir halten es für unehrlich, das zu sagen, weil es nicht möglich ist und weil es auch aus unserer Sicht nicht wünschenswert ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir vertrauen aber auf die Urteilsfähigkeit der Frauen, die sich aus ihrer persönlichen Sicht, aus ihrer persönlichen Situation heraus sehr wohl ein Bild machen können über Lösungsansätze und letztendlich auch über die Maßnahmen, die umgesetzt werden können.

Die Bilanz der Umsetzung ist auch eine absolut positive, wenngleich noch nicht ganz befriedigend. Ich kann mich da den letzten Worten meiner Vorrednerin vollauf anschließen: Wir werden noch lange brauchen, um bessere Bedingungen für die Frauen zu erreichen, und es werden inzwischen wieder neue Bedürfnisse entstehen, weil sich vieles ändert.

Wir von der Österreichischen Volkspartei haben uns in den letzten Jahren verschiedener Bereiche besonders angenommen, und es ist uns auch wirklich sehr viel gelungen. Ich möchte beispielsweise auf die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten für die Pension hinweisen, auf die Anrechnung der Pflegezeiten für die Pension. Dazu darf ich anmerken, daß unsere Wünsche weit über jene des Frauen-Volksbegehrens hinausgehen, denn à la longue wünschen wir uns pensionsbegründende Zeiten (Beifall bei der ÖVP), damit Versicherungslücken für Frauen tatsächlich geschlossen werden können.

Auch das Aufbrechen der starren Regelung, zum Karenzgeld nichts dazuverdienen zu dürfen, war für uns immer ein großes Anliegen, und es ist uns auch gelungen, das durchzusetzen. Es ist unsinnig, wenn wir versuchen, Frauen zu helfen, den Wiedereinstieg zu schaffen, wenn gleichzeitig deren Kontakt mit dem Betrieb total abbrechen muß, wenn sie nicht einmal eine Urlaubsvertretung machen, geschweige denn sich auf neue technische Einrichtungen des Betriebes einschulen lassen dürfen.

Ich verweise auch in aller Kürze auf das Karenzzeitkonto, das ja unmittelbar vor der Beschlußfassung steht. Die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, das Sie nicht goutieren, Frau Abgeordnete Schmidt, ist sehr wohl ein wesentlicher Schritt. Sie können vielleicht in großen Betrieben mit einem pragmatischen rechtlichen Schritt etwas bewirken, aber in den Klein- und Mittelbetrieben, die – so habe ich gehört und auch immer wieder festgestellt – Ihnen auch ein großes Anliegen sind und die die meisten Arbeitsplätze für Frauen schaffen, ist es problematisch, das durchzusetzen. Daher glaube ich, daß in diesen Fällen Betriebsvereinbarungen sehr positiv sind.

Das Familien-Audit des Familienministers greift ganz besonders gut. Ich habe in meinem Bezirk selbst einen Fall, in dem ein Betrieb für Frauenfreundlichkeit ausgezeichnet wurde, und ich darf Ihnen sagen: Das hat einen immensen Wirbel verursacht, denn das Interesse der Mitbewerber ist groß. Alle wollen wissen: Was haben die denn gemacht, wo liegen denn die Punkte, wie kann man sich bewerben, wie kann man mittun? Man sieht, auch diese Beispiele greifen, und es bedarf nicht immer gesetzlicher Regelungen oder Zwangsmaßnahmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben ein großes Bündel an Maßnahmen im Justizbereich gesetzt; meine Kolleginnen werden dann noch darauf eingehen. So war etwa der Opferschutz bei Gewalt gegen Frauen eine vehemente Forderung, die unsere Vorsitzende des Justizausschusses durchgesetzt hat.

Zur Kinderbetreuung, wo Sie immer bejammern, daß diese zweimal 600 Millionen Schilling zu gering sind: Es werden immer Mittel gebraucht, und ich will weder das eine abwerten noch das andere aufwerten, aber eines sage Ihnen: Es werden nicht nur die öffentlichen Kindergärten sein, die in Zukunft das Angebot an Kinderbetreuung bestimmen können, denn gerade auch für Alleinerzieherinnen, auf die persönliche Situation der Frau bezogen, sind Tagesmütter, beson


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