Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 56

23. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, um zu garantieren, daß in Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes verpflichtend geschlechtergerechte Sprache verwendet wird (wie in Antrag 370/A der Abgeordneten Pollet-Kammerlander und FreundInnen gefordert).

24. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, damit Frauen, die abseits des Arbeitsplatzes sexuell belästigt werden, ein entsprechender strafrechtlicher Schutz gewährt wird.

25. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, damit Eltern ein Recht auf Teilzeitarbeit bis zum 6. Lebensjahr ihres Kindes gewährt wird.

26. Die Bundesregierung möge Maßnahmen in Angriff nehmen, damit Frauen, die Opfer gewalttätiger Partner werden, ausreichende Beratung, Unterstützung und Wohnmöglichkeiten zu Verfügung stehen.

27. Die Bundesregierung möge dem Nationalrat jährlich geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Daten aller Institutionen (insbesondere Daten über den Frauenanteil in den Leitungspositionen dieser Institutionen), die mit öffentlichen Geldern finanziert bzw. unterstützt werden (auch wenn sie privat oder privatisiert sind), vorlegen.

28. Die Bundesregierung möge dem Nationalrat jährlich geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselte Daten aller bei den Ministerien eingerichteten Arbeitsgruppen, Gremien und Beiräten vorlegen.

29. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, damit garantiert ist, daß das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz bei Ausgliederung von Betrieben aus dem öffentlichen Sektor in diesen weitergilt.

30. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, damit garantiert wird, daß alle in Zukunft neu geschaffenen Berufe geschlechtergerechte Bezeichnungen bekommen.

31. Die Bundesregierung möge Maßnahmen in Angriff nehmen, damit garantiert ist, daß in allen bei Ministerien eingerichteten Arbeitsgruppen, Gremien und Beiräten Frauen in entsprechender Anzahl vertreten sind.

32. Die Bundesregierung möge Maßnahmen in Angriff nehmen, damit in Zukunft garantiert ist, daß nicht einzelne ihrer Mitglieder an arbeitssuchende Frauen Werbematerial des Bundesheeres verschicken lassen und diese Frauen dadurch zu dem Irrglauben verleitet werden könnten, daß es sich bei dem für Frauen möglichen Ausbildungsdienst um einen Arbeitsplatz im herkömmlichen Sinne handelt (insbesondere, was die Bezahlung betrifft).

33. Die Bundesregierung möge Maßnahmen in Angriff nehmen, damit in der Arbeitsmarktpolitik die Bedürfnisse und Interessen von Frauen besonders gefördert werden und dafür auch entsprechende MIttel zur Verfügung gestellt werden.

34. Die Bundesregierung möge legistische und andere Maßnahmen in Angriff nehmen, damit sämtlichen Förderungen und Stipendien, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden, zu 50 Prozent an Frauen gehen und Frauen auch besser als bisher über die Möglichkeiten solcher Förderungen und Stipendien informiert werden.

35. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, damit endlich garantiert wird, daß die Verträge, die SexarbeiterInnen abschließen, nicht mehr als sittenwidrig gelten und diese daher einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bezahlung ihrer Dienstleistungen haben.

36. Die Bundesregierung möge legistische Maßnahmen in Angriff nehmen, damit endlich garantiert wird, daß SexarbeiterInnen eine Sozialversicherung haben.


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