Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 59

Vorgriff auf unseren Antrag betreffend Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa Omofuma –, daß sich in Österreich der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit hinstellen und sagen kann: Das Verkleben des Mundes steht, abgesehen von der EMRK, im rechtsfreien Raum. Im rechtsfreien Raum bitte!

Da habe ich von niemandem von der Bundesregierung gehört, daß das ein richtiger Skandal wäre, wenn der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit sagen würde: Wenn man das Verfassungsgesetz wegläßt, gibt es eigentlich keine Regelung dafür! – Und da sagt bitte der gleiche Generaldirektor für öffentliche Sicherheit in bezug auf das Sicherheitspolizeigesetz: Ein solches hätten wir uns schon gewünscht, denn jetzt müssen wir das alles im rechtsfreien Raum machen! – Gibt es vielleicht gar nicht den Artikel 18 B-VG, wonach die Verwaltung aufgrund von Gesetzen auszuüben ist?! – Das mit dem "rechtsfreien Raum" hat Sika bitte in einem "ZiB 2"-Interview, also in einer Live-Sendung, gesagt. (Abg. Dr. Mertel: Zur Sache!)

Das ist genau zur Sache, denn es zeigt das gestörte Verhältnis dieser Bundesregierung zum Rechtsstaat, wenn sie so vorgeht. – Ich sage Ihnen das vor allem deshalb, weil ja das, was der Herr Bundeskanzler gesagt hat, das nämlich per Erlaß geregelt zu haben, auch in bezug auf das Bundesvergabegesetz hätte gemacht werden können.

Beim Bundesvergabegesetz, in Kraft getreten per 1. Jänner 1998, haben Sie den § 16 Abs. 7 verändert, in dem es jetzt heißt – ich zitiere –: Im Vergabeverfahren ist auf die Umweltgerechtigkeit der Leistung sowie auf die Beschäftigung von Personen im Ausbildungsverhältnis Bedacht zu nehmen. – Nur "Bedacht zu nehmen", meine Damen und Herren, aber nicht mehr.

Zu dieser Zeit ist auch das Frauen-Volksbegehren hier im Hause verhandelt worden, und in Punkt 1 dieses Volksbegehrens heißt es – ich zitiere –:

Unternehmen erhalten Förderung und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebene entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind. – Zitatende.

Damit wird klar: Was die Lehrlinge betrifft, so war es Ihnen wert, eine Novelle des Bundesvergabegesetz zu beschließen – was aber die Frauen betrifft, so war Ihnen das alles nicht wert.

Der Herr Bundeskanzler – jetzt will er aber von einer Zeitung unrichtig zitiert worden sein – hat zwar angekündigt, er werde dafür sorgen, daß das Frauen-Volksbegehren Punkt für Punkt umgesetzt wird, hat aber nichts dazu getan, daß analog zur Gesetzesänderung für die Lehrlinge auch in bezug auf die Frauen eine gesetzliche Änderung herbeigeführt wird! Dabei wäre es in einem solchen Fall doch nur um eine Bedachtnahme gegangen – um mehr nicht! All das ist aber nicht geschehen.

Sie kämpfen nicht für Gleichbehandlung der Frauen in unserem Lande, denn Sie machen es da genauso wie bei der Rückstellung geraubten Eigentums: Die Bundesregierung tritt zwar prinzipiell für eine Rückstellung ein, aber wenn es tatsächlich darauf ankommt, tut sie nichts. – Und die Bundesregierung tritt auch für Gleichbehandlung ein, aber wenn es darauf ankommt, tut sie auch da nichts. (Beifall beim Liberalen Forum.)

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, hoffe ich, daß wir solche Diskussionen in Zukunft nicht mehr vor so leeren Reihen werden führen müssen, wie das jetzt der Fall ist. Auch die SPÖ-Reihen – von manchen anderen erwarte ich aber gar nichts anderes – sind jetzt schütter besetzt. Doch wir wissen auch, warum. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Grünen: – Abg. Dr. Mertel: Warum denn? Verraten Sie uns das doch auch!)

17.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Mertel mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten – Bitte.

17.18

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Ministerin! Frau Abgeordnete Petrovic, Sie haben zuvor ausgeführt – und das hat eigentlich recht glaubwürdig


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